Nach langem Ringen hat sich die EU auf die Kriterien für den Corona-Pass geeinigt, der es erleichtern soll, wieder freier zu reisen. Das ist auch für die Schweiz von Bedeutung, denn das Schweizer Covid-Zertifikat soll mit jenem der EU kompatibel sein.
Doch es bestehen bereits jetzt Unterschiede zwischen beiden Versionen. Das Zertifikat gibt es für Geimpfte, Genesene und Getestete. Die EU möchte es aber nur an Getestete vergeben, welche einen PCR-Test absolvierten. Der Bundesrat hat in seinem Vorschlag auch Antigen-Schnelltests zugelassen.
Verschärft die Schweiz ihre Kriterien?
Schwenkt die Schweiz nun um und passt sich den Regeln der EU an? «Dies ist zurzeit noch Gegenstand von Diskussionen», so das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zu Blick.
Im Prinzip hat die Schweiz zwei Möglichkeiten: Entweder verschärft sie die Auflagen für das Zertifikat und verlangt ebenfalls einen PCR-Test, oder sie bietet beides an – ein Zertifikat für Schnelltest-Getestete und eines für PCR-Getestete.
Das heisst, innerhalb der Schweiz könnten die Schnelltest-Zertifikate für Diskotheken, Restaurants, Fitnesszentren und so weiter zum Einsatz kommen. Wer ins Ausland verreisen will, muss einen PCR-Test absolvieren.
Wer zahlt den Spass?
Das hätte für die Sommerferien teure Folgen: Denn bis anhin übernimmt der Bund die Kosten für PCR-Tests nur, wenn man Symptome hat, Kontakt mit einem Corona-Positiven hatte oder ein Selbsttest positiv ausgefallen ist. Nicht aber, wenn man verreisen will.
Das heisst: Wer vor den Sommerferien noch nicht geimpft ist, muss bis zu 160 Franken für einen PCR-Test aufbringen, um an den Strand zu fahren. Allerdings ist es möglich, dass beliebte Feriendestinationen sich anstelle des Zertifikats auch mit Schnelltests zufriedengeben – und die bezahlt der Bund in jedem Fall.
Und wie geht es wieder nach Hause?
Allerdings taucht dann noch ein anderes Problem auf: Einmal in den Ferien angekommen, verfällt das Covid-Zertifikat nach wenigen Tagen. Wie kommt man dann wieder ins Land? Denn: «Das schweizerische Covid-Zertifikat kann nicht im Ausland beantragt werden», so eine Sprecherin des Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT). Dementsprechend gelten für alle mit abgelaufenem Covid-Zertifikat auf dem Heimweg die bestehenden Test- und Quarantänepflichten.
Früher oder später stellt sich diese Frage auch den Geimpften. «Die Gültigkeitsdauer des Covid-Zertifikats für Geimpfte beträgt sechs Monate nach der zweiten Impfung», so das BAG auf Anfrage. Allerdings könnten sich diese Regeln im Laufe des Jahres noch ändern – oder wir alle bekommen im Herbst einen Auffrischungs-Piks.