«Anfangs Juli sollte das Zertifikat zur Verfügung stehen»
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Berset über den Impfausweis:«Anfangs Juli sollte das Zertifikat zur Verfügung stehen»

Für Restaurants freiwillig, für Auslandreisen Pflicht
So funktioniert Bersets Corona-Zertifikats-Ampel

Wer geimpft ist, bekommt ab Juni ein sogenanntes Corona-Zertifikat. Heute hat Bundesrat Alain Berset nun verkündet, wie und wo dieses Zertifikat zum Einsatz kommt. Vorbild ist die Verkehrsampel.
Publiziert: 19.05.2021 um 15:43 Uhr
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Aktualisiert: 20.05.2021 um 08:22 Uhr
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Gianna Blum

Ab dem 7. Juni will der Bund die ersten Corona-Pässe ausstellen. Ende Juni sollen dann alle vor einem Flug oder Fussballmatch beweisen können, dass sie ­geimpft, von Corona genesen oder negativ getestet sind.

Wie genau das Covid-Zertifikat aussehen wird, ist noch ­unklar. Zu einem früheren Zeitpunkt hiess es einmal, dass es ein QR-Code sein werde, den man auf dem Handy speichern oder ausdrucken kann. Das Bundesamt für Informatik (BIT) tüftelt derzeit an der technischen Umsetzung. Die IT-Beamten halten sich aber ­bedeckt – man sei auf Kurs, heisst es einzig auf Nachfrage von Blick.
Klarer ist, wo das Zertifikat zur Bedingung für den Eintritt wird – und wo nicht. Denn laut SP-Gesundheitsminister Alain Berset (49) soll es «eine Lösung sein und kein Zwang». In einer Art Ampelsystem hat der Bundesrat drei Bereiche des öffentlichen Lebens definiert:

Drei Bereiche für Einsatz

Klarer ist nun vor allem, wo das Zertifikat zur Bedingung für den Eintritt wird – und wo nicht. Die Landesregierung hat dafür drei Bereiche definiert.

Roter Bereich: Rot bedeutet Pflicht – im internationalen Reiseverkehr, bei Grossveranstaltungen und in Clubs und Diskotheken soll der Zugang zwingend an den Corona-Pass gekoppelt werden.

Oranger Bereich: Der zweite, orange Bereich umfasst Orte, die nicht lebensnotwendig sind, aber von sehr vielen Menschen aufgesucht werden: Bars und Restaurants, Veranstaltungen, Freizeitbetriebe, Sportvereine, Spitäler und Heime. Diese dürfen frei entscheiden, ob sie den Corona-Pass vor dem Eintritt verlangen. Dann, so Berset, könnten sie im Gegenzug auf Schutzkonzepte, Kapazitätsbeschränkungen oder die Maskenpflicht verzichten. Obligatorisch ist das Zertifikat aber nicht – ausser die epidemiologische Lage verschlechtere sich, dann könnte der Bundesrat eine Pflicht beschliessen.

Grüner Bereich: Grün heisst freie Fahrt! An ­Orten des täglichen Lebens – im öffentlichen Verkehr, in Läden, am Arbeitsplatz ­sowie beim Gang aufs Amt – darf der Beweis, dass man nicht ­ansteckend ist, nicht ­verlangt werden. ­Gleiches gilt auch für Schulen – wobei ­anzumerken ist, dass für ­Kinder und ­Jugendliche bis 16 Jahren ohnehin eine ­Ausnahme vom ­Zertifikat gemacht wird.

So kompliziert diese Regelung auch klingt: Sie gilt nur auf Zeit. «Es ist nur eine Übergangslösung, um weitere Lockerungsschritte zu ermöglichen», machte Berset weiter. Denn wenn dereinst alle Erwachsenen Zugang zur Impfung hatten – die sogenannte dritte und letzte Phase der Schweizer Impfkampagne – soll der Einsatz nicht mehr nötig sein.

EU-Lösung steht noch nicht

Längerfristig wird das Zertifikat vor allem beim Reisen über die Landesgrenze hinaus eingesetzt werden. Dafür jedoch sind vor allem die Regelungen im Ausland entscheidend. Die Schweizer Lösung soll daher mit derjenigen kompatibel sein, die zurzeit auf EU-Ebene entwickelt wird. In Brüssel hat man sich über die Details zwar noch nicht endgültig geeinigt, vorgesehen ist aber eine Einführung per Ende Juni.

So manchen dauert das zu lange. Einzelne Länder mögen nicht auf eine internationale Lösung warten – vielerorts entfällt die Quarantäne oder die Testpflicht für Touristen schon heute. Dazu gehören unter ­anderen Dänemark, Estland, Polen, Litauen oder Slowenien.

Aus Schweizer Sicht hat die technische Lösung für den Corona-Pass aber noch lange nicht ausgedient. Die Infrastruktur soll auch helfen, auf die nächste Pandemie besser vorbereitet zu sein. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat gestern auch ein Förderprogramm für die Entwicklung von Medikamenten beschlossen. 50 Millionen hat er dafür veranschlagt.


So machen es die anderen

Wer nachweislich nicht ansteckend ist, soll nicht mehr von Corona-Beschränkungen betroffen sein – so die Idee der Corona-Pässe. Doch die Umsetzung ist in Ländern, die ein solches Zertifikat zur Hand oder in Planung haben, unterschiedlich.

Wer in Dänemark in die Beiz, ins Theater, Kino oder Fitness will, muss vor dem Eintritt den «Coronapas» vorweisen. Im Einsatz ist der Nachweis für Geimpfte, Genesene und Getestete bereits seit Anfang April.

Auch Estland hat seinen digitalen Impfpass bereits seit Ende April. Das Gesundheitswesen ist hoch digitalisiert, der Pass kommt in Form eines QR-Codes. Allerdings: Ob der Nachweis über Impfung, Test oder Genesung als Bedingung für einen Eintritt ins Restaurant oder Museum gelten darf, ist höchst umstritten – vorerst dient er nur fürs Reisen.

In Österreich sind seit dem 19. Mai Restaurants, Hotels und Freizeitbetriebe wieder offen. Allerdings unter strengen Bestimmungen: Zugang erhält auch hier nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist, die Behörden stellen Gastgebern dafür auch Selbsttests zur Verfügung. Ein «grüner Pass», der über die drei G Auskunft gibt, soll Anfang Juni kommen – in der Zwischenzeit zählen die «herkömmlichen» Nachweise, also der gelbe internationale Impfpass oder eine Testbestätigung.

Deutschland will seinen digitalen Impfpass bis Ende Juni einführen, technisch ist unter anderem der US-Riese IBM beteiligt. Laut Regierung soll das Zertifikat in der App CovPass verfügbar sein, aber auch in der deutschen Corona-Warn-App hinterlegt werden können. Ausgeh- und Kontaktbeschränkungen entfallen dann, Abstand und Maske sind aber weiterhin nötig.

Solange die europaweite Lösung noch nicht bereitsteht, hat Italien für den Übergang ein eigenes grünes Zertifikat lanciert. Vorerst soll es für Reisen innerhalb des Landes dienen, Inhaberinnen und Inhaber dürfen sich also frei zwischen roten und gelben Zonen bewegen.

Wer nachweislich nicht ansteckend ist, soll nicht mehr von Corona-Beschränkungen betroffen sein – so die Idee der Corona-Pässe. Doch die Umsetzung ist in Ländern, die ein solches Zertifikat zur Hand oder in Planung haben, unterschiedlich.

Wer in Dänemark in die Beiz, ins Theater, Kino oder Fitness will, muss vor dem Eintritt den «Coronapas» vorweisen. Im Einsatz ist der Nachweis für Geimpfte, Genesene und Getestete bereits seit Anfang April.

Auch Estland hat seinen digitalen Impfpass bereits seit Ende April. Das Gesundheitswesen ist hoch digitalisiert, der Pass kommt in Form eines QR-Codes. Allerdings: Ob der Nachweis über Impfung, Test oder Genesung als Bedingung für einen Eintritt ins Restaurant oder Museum gelten darf, ist höchst umstritten – vorerst dient er nur fürs Reisen.

In Österreich sind seit dem 19. Mai Restaurants, Hotels und Freizeitbetriebe wieder offen. Allerdings unter strengen Bestimmungen: Zugang erhält auch hier nur, wer geimpft, getestet oder genesen ist, die Behörden stellen Gastgebern dafür auch Selbsttests zur Verfügung. Ein «grüner Pass», der über die drei G Auskunft gibt, soll Anfang Juni kommen – in der Zwischenzeit zählen die «herkömmlichen» Nachweise, also der gelbe internationale Impfpass oder eine Testbestätigung.

Deutschland will seinen digitalen Impfpass bis Ende Juni einführen, technisch ist unter anderem der US-Riese IBM beteiligt. Laut Regierung soll das Zertifikat in der App CovPass verfügbar sein, aber auch in der deutschen Corona-Warn-App hinterlegt werden können. Ausgeh- und Kontaktbeschränkungen entfallen dann, Abstand und Maske sind aber weiterhin nötig.

Solange die europaweite Lösung noch nicht bereitsteht, hat Italien für den Übergang ein eigenes grünes Zertifikat lanciert. Vorerst soll es für Reisen innerhalb des Landes dienen, Inhaberinnen und Inhaber dürfen sich also frei zwischen roten und gelben Zonen bewegen.

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