Es soll vorwärts gehen
Bundesrat will Rechte von Behinderten stärken

Der Bundesrat handelt bei der Gleichstellung von Behinderten. Vier neue Beschlüsse sollen Alltag erleichtern, geplant sind etwa mehr barrierefreie Wohnungen und höhere IV-Beiträge.
Publiziert: 09:59 Uhr
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Aktualisiert: 11:45 Uhr
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Innenministerin Elisabeth Baume-Schneider erklärte am Montag, die der Bundesrat die Rechte von behinderten Personen stärken will.
Foto: keystone-sda.ch

Gleich vier Entscheide für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen hat der Bundesrat an seiner letzten Sitzung des Jahres am Freitag getroffen. Am Montag informierte Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (60) die Öffentlichkeit darüber.

Der Bundesrat schlägt ein ganzes Massnahmenpaket vor, um den Alltag von Menschen mit Behinderung zu verbessern: Mehr preisgünstige hindernisfreie Wohnungen, höherer IV-Assistenzbeitrag, Anerkennung der Gebärdensprache. 

Heute sind Menschen mit Behinderungen nur bei öffentlichen Dienstleistungen und in Arbeitsverhältnissen nach dem Bundespersonalgesetz vor Benachteiligungen geschützt. Künftig sollen Benachteiligungen neu im Rahmen aller öffentlich- und privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse beseitigt werden. Dies gilt unter anderem bei der Stellenbesetzung, den Anstellungs- und Arbeitsbedingungen, der Entlöhnung und der Aus- und Weiterbildung.

Auch der Zugang zu Dienstleistungen, die von Privaten erbracht werden, soll erleichtert werden. Arbeitgeber und Dienstleister sollen verpflichtet werden, angemessene Vorkehrungen zu treffen, um Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen zu verringern, beispielsweise durch die Einführung flexiblerer Arbeitszeiten oder einen besseren Zugang zu Online-Diensten.

Hintergrund für das Massnahmenpaket ist die von Behindertenorganisationen eingereichte Inklusionsinitiative. Diese will die tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und über alle Gesetzesebenen hinweg sicherstellen.

Der Bundesrat empfiehlt das Volksbegehren zwar zur Ablehnung, teilt aber dessen Kernanliegen. Statt über den Verfassungsweg will er deshalb rasche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen auf dem Gesetzesweg erreichen.

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