Für den Gesundheitsbereich Rehabilitation liegt erstmals in der Schweiz eine Empfehlung zum einheitlichen Verständnis des Begriffs vor. Erarbeitet hat diesen die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) an einer Plenarversammlung in Bern.
Wie die GDK am Freitag mitteilte, stützt sich die Empfehlung auf eine Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Demzufolge sollen die Kantone unter Rehabilitation eine Reihe von Massnahmen verstehen, die zum Ziel haben, die Fähigkeiten einer gesundheitlich beeinträchtigten Person zur Interaktion mit ihrer Umwelt zu verbessern und ihre Behinderung im Alltag zu mildern.
Vereinfacht ausgedrückt gehe es darum, Menschen darin zu unterstützen, ihren Alltag möglichst unabhängig zu gestalten.
Empfehlungen für Reha-Qualitätsanforderungen
Die GDK verabschiedete auch eine Empfehlung für eine einheitliche Planungssystematik in der Rehabilitation. In diesem Papier legt die GDK beispielsweise fest, welche Arten von Rehabilitation es geben soll – von neurologischer Rehabilitation zu geriatrischer Rehabilitation.
Mit einer dritten Empfehlung verfolgt die GDK das Ziel, die Qualitätsanforderungen der Kantone an Reha-Kliniken und -Abteilungen zu vereinheitlichen.
Grundlagen erstmals einheitlich
Laut der GDK wird mit diesen Empfehlungen in der Schweiz eine Lücke geschlossen. Erstmals stünden den Kantonen einheitliche Grundlagen und Klassifikationen zur Verfügung, auf die sie bei ihren kantonalen Spitalplanungen im Bereich Rehabilitation zurückgreifen könnten, sagte GDK-Präsident Lukas Engelberger laut Mitteilung.
Die Kantone legten damit eine weitere Grundlage für eine verstärkte interkantonale Koordination der Spitalplanungen. (SDA)