«Seit Shutdown-Ende gibt es kaum Ansteckungen in Restaurants»
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Gastrosuisse kontert Bundesrat:«Seit Shutdown-Ende gibt es kaum Ansteckungen in Restaurants»

Einsatz ab 1. September ist möglich
Wann kommt das Zertifikat für Beizen?

Ob und vor allem wann das Zertifikat in der Beiz und im Fitnesscenter Pflicht wird, ist unklar. Ursprünglich hatte der Bundesrat wohl schon kommende Woche im Sinn. Doch nun gibt er sich vage. Letztlich kommt alles auf die Lage in den Spitälern an.
Publiziert: 26.08.2021 um 15:20 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2021 um 15:28 Uhr
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Im Restaurant nur noch Einlass mit Covid-Zertifikat: Das könnte bald Realität werden.
Foto: AFP
Gianna Blum

Als Alain Berset (49) am Mittwoch vor die Medien trat, liess er das Wort «vorsorglich» häufig fallen. Nein, die Ausweitung der Zertifikatspflicht auf Restaurants und Kinos sei nicht beschlossene Sache. Nein, der Fakt, dass der Bundesrat diesen Vorschlag nun in Konsultation mit den Kantonen schicke, bedeute nicht, dass die Ausweitung auch tatsächlich kommt. Alles komme darauf an, wie sich die Situation in den Spitälern entwickle – und diese sei höchst ungewiss.

Das sagen Wirte und Gäste
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Zertifikatspflicht in Beizen?Das sagen Wirte und Gäste


Diese Botschaft geht zwar im wesentlichen auch aus den Unterlagen hervor, die nun die Kantone erhalten haben und zu denen sie bis kommenden Montag Stellung nehmen müssen. Dort wird vorgerechnet, dass es noch zwei Verdoppelungen braucht, bis die Spitalkapazitäten ähnlich an ihre Grenze kommen wie in der zweiten Welle.

Allerdings ist der Zeitplan für das weitere Vorgehen in den Unterlagen viel eindeutiger: «Das Inkrafttreten der Verordnung ist für den 1. September 2021 vorgesehen», steht darin. Der Bundesrat «beabsichtige», die Änderung an seiner Sitzung vom gleichen Tag zu verabschieden. Ist das Paket also gar nicht so vorsorglich und der Termin schon gesetzt?

Unterlagen korrigiert

Nein. Denn beim Datum in den Unterlagen handelt es sich offenbar um einen Fehler: Nachdem Blick bei Bersets Innendepartment deswegen nachfragte, verschwanden die Unterlagen von der Webseite. Um kurz darauf wieder aufzutauchen – jedoch mit angepasster Formulierung.

Statt des beabsichtigten Datums heisst es an der entsprechenden Stelle nun: «Der Bundesrat wird die konsultierten Massnahmen erst und nur dann in Kraft setzen, wenn eine Überlastung des Spitalwesens droht.» Die Spitalkapazitäten seien heute schon stark ausgelastet, die weitere Entwicklung allerdings nur schwer vorherzusehen. «Die vorliegende Konsultation ist deshalb als vorsorglich zu verstehen.»

Die Vermutung liegt nahe, dass der 1. September ursprünglich tatsächlich so geplant war und es vergessen ging, die Information entsprechend anzupassen.

Unklare Lage in Spitälern

Realität werden könnte der Termin trotzdem noch. Vor den Medien sagte der Gesundheitsminister, «theoretisch» könne der Beschluss in der nächsten Bundesratssitzung fallen und dann Anfang September in Kraft treten. Also auch direkt im Anschluss an die Bundesratssitzung vom 1. September.

Wahrscheinlich ist das jedoch nicht. Damit sich Tausende Restaurantangestellte, Fitnessstudio-Betreiber und Theater darauf einstellen können, ihre Gäste zu screenen, dürfte es zumindest einige Tage Vorlaufzeit geben.

So oder so steht und fällt alles mit den Spitälern. Und dort hat sich den letzten Tagen der Anstieg etwas beruhigt. So gross wie in der zweiten Welle im vergangenen Winter ist die Auslastung nämlich – noch – nicht. Waren damals täglich bis zu 500 Corona-Patienten in Intensivpflege, sind es heute etwas mehr als 200. Wenn sich der Trend des vergangenen Monats bestätigt, könnte sich das aber schnell ändern.

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