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Gesundheitsminister Alain Berset will die Zertifikatspflicht ausweiten.
Foto: keystone-sda.ch
Noch vor Kurzem bezeichnete Gesundheitsminister Alain Berset (49) die Diskussion über die Ausweitung der Zertifikatspflicht als «bizarr». Doch der rasante Anstieg der Hospitalisierungen nach den Sommerferien und die drohende Überlastung des Gesundheitswesens hat zu einem Umdenken geführt. Nun schliesst der Bundesrat nicht mehr aus, dass das Covid-Zertifikat bald in weiteren Bereichen zum Einsatz kommt – je nachdem, wie sich die Situation in den nächsten Tagen entwickelt. Bis am 30. August haben die Kantone Zeit, zu den Vorschlägen Stellung zu beziehen.
Wo das Zertifikat neu Pflicht werden soll – sofern sich die Lage nicht bessert:
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- in Innenräumen von Restaurants und Bars. Die Beizer haben die Wahl, entweder schon beim Eingang oder erst am Platz zu kontrollieren. Draussen ist ein Zertifikat nicht nötig. Die Regel gilt auch für Hotelrestaurants. Für das Personal gilt die Pflicht nicht. Doch: Wenn alle Mitarbeitenden ein Zertifikat haben, müssen sie keine Maske mehr tragen.
- für Veranstaltungen im Innern wie Konzerte, Theater, Kino, Sportveranstaltungen und private Anlässe wie Hochzeiten. Eine Ausnahme gibt es für religiöse Veranstaltungen wie Gottesdienste, Bestattungen und Anlässe zur politischen Meinungsbildung mit bis zu 30 Personen. Dort gilt aber – sofern sie drinnen stattfinden – eine Maskenpflicht. Zudem gilt die Pflicht nicht für kleinere private Anlässe in privaten Räumen mit unter 30 Personen sowie für Anlässe mit mehr als 30 Personen, wenn alle dem Organisator bekannt sind und sich regelmässig in derselben Gruppe treffen – also zum Beispiel Vereinsanlässe. Bei Veranstaltungen draussen sollen die bisherigen Regeln bestehen bleiben.
- in Museen, Zoos, Fitnesszentren, Hallenbädern und anderen Kultur-, Freizeit- und Sporteinrichtungen. Eine Ausnahme sind Betriebe, die nur Aussenbereiche umfassen.
- für sportliche und kulturelle Aktivitäten in Innenräumen. Dazu gehören zum Beispiel Sporttrainings oder Musik- und Theaterproben. Die Zertifikatspflicht gilt laut Bund nicht für Gruppen von maximal 30 Personen, die «in abgetrennten Räumen regelmässig zusammen trainieren oder proben». Ebenfalls kein Zertifikat benötigen Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren.
- unter gewissen Umständen am Arbeitsplatz. Geht es nach dem Bundesrat, soll das Zertifikat auch am Arbeitsplatz eingesetzt werden können, wenn es «der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient». Die Regierung schlägt vor, die genauen Details in einer Verordnung zu klären.
Wo das Zertifikat bereits Pflicht ist:
- in Clubs. Neu soll zusätzlich aber auch die Erhebung der Kontaktdaten obligatorisch werden. Damit soll das Contact Tracing erleichtert werden, sollte es zu Ansteckungen kommen.
- für Grossveranstaltungen mit über 1000 Personen.
- für Reisen ins Ausland. Hier sind keine Änderungen geplant.
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