Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.
In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.
Schnellere Identitätsüberprüfung
Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Es werden neue Kategorien in die Datenbank aufgenommen. Neu werden alle ab Sechsjährigen mit Eurodac erfasst. Zuvor galt das Mindestalter 14.
Weiter geplant ist ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten, die die Voraussetzungen für eine Einreise in den Schengen-Raum nicht erfüllen. Damit sollen die Identität festgestellt, ein Sicherheitscheck durchgeführt und gesundheitliche Probleme erfasst werden.
EU-Migrationspakt nur teilweise bindend für die Schweiz
Die EU-Mitglieder beschlossen den europäischen Migrationspakt im Mai formell. Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte seien für die Schweiz – zumindest teilweise – bindend, hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Vorfeld mitgeteilt. Die Schweiz habe für die Umsetzung zwei Jahre Zeit.
Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz allerdings nicht bindend. Sie kann sich aber freiwillig und punktuell beteiligen, wie der Bundesrat nun schrieb. Er soll mit Rücksicht auf die konkrete Situation entscheiden können.
Ebenso wenig bindend sind für die Schweiz die geplanten neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengen-Raums.