Effizienteres Asylsystem
Schweiz passt wegen EU-Asyl- und Migrationspakt Gesetze an

Die Schweiz will den EU-Asyl- und Migrationspakt in Teilen übernehmen. Der Bundesrat hat die dafür nötigen Anpassungen des Schweizer Rechts in eine Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 14. November.
Publiziert: 14.08.2024 um 12:06 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2024 um 21:51 Uhr
Weil die Schweiz den EU-Asyl- und Migrationspakt teilweise übernimmt, hat der Bundesrat Gesetzesanpassungen in eine Vernehmlassung gegeben. (Archivbild)
Foto: SALVATORE DI NOLFI
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Es handle sich um verbindliche Weiterentwicklungen im Schengen-/Dublin-Bereich, schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Um diese Bestimmungen umsetzen zu können, müssten namentlich das Ausländergesetz und das Asylgesetz angepasst werden.

In den Dublin-Verfahren sollen die Zuständigkeitsregeln für Asylverfahren zwar bestehen bleiben, aber die Fristen für das Beantworten von Zuständigkeitsgesuchen kürzer werden. Der Übergang der Verantwortung für ein Asylgesuch von einem Dublin-Staat an einen anderen soll erschwert werden, um Sekundärmigration zu vermeiden.

Schnellere Identitätsüberprüfung

Zudem wird die Eurodac-Verordnung revidiert. Das soll die Interoperabilität mit anderen europäischen IT-Systemen sicherstellen. Es werden neue Kategorien in die Datenbank aufgenommen. Neu werden alle ab Sechsjährigen mit Eurodac erfasst. Zuvor galt das Mindestalter 14.

Weiter geplant ist ein Verfahren für eine schnelle Überprüfung von Personen aus Drittstaaten, die die Voraussetzungen für eine Einreise in den Schengen-Raum nicht erfüllen. Damit sollen die Identität festgestellt, ein Sicherheitscheck durchgeführt und gesundheitliche Probleme erfasst werden.

EU-Migrationspakt nur teilweise bindend für die Schweiz

Die EU-Mitglieder beschlossen den europäischen Migrationspakt im Mai formell. Fünf der zehn neu verabschiedeten Rechtsakte seien für die Schweiz – zumindest teilweise – bindend, hatte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) im Vorfeld mitgeteilt. Die Schweiz habe für die Umsetzung zwei Jahre Zeit.

Der neue Solidaritätsmechanismus, der Umsiedlungen oder finanzielle Beiträge an Staaten mit hohem Migrationsdruck vorsieht, ist für die Schweiz allerdings nicht bindend. Sie kann sich aber freiwillig und punktuell beteiligen, wie der Bundesrat nun schrieb. Er soll mit Rücksicht auf die konkrete Situation entscheiden können.

Ebenso wenig bindend sind für die Schweiz die geplanten neuen Verfahren an den Aussengrenzen des Schengen-Raums.

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