Änderungen im Asylgesetz
Nationalräte wollen Sicherheit um Bundesasylzentren erhöhen

Der Bundesrat will nach Sicherheitsvorfällen in und um Bundesasylzentren klarer regeln, wer auf welcher Grundlage disziplinarische Massnahmen anwenden darf. Die zuständige Nationalratskommission ist damit grundsätzlich einverstanden, geht in einem Punkt jedoch weiter.
Publiziert: 28.06.2024 um 18:12 Uhr
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Aktualisiert: 28.06.2024 um 18:26 Uhr
Nach Vorfällen in und um Bundesasylzentren will der Bundesrat klarere Regeln.
Foto: keystone-sda.ch
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) ist mit den meisten Änderungen des Asylgesetzes einverstanden, mit denen die Landesregierung die Sicherheit von Mitarbeitenden und Asylsuchenden verbessern will. In der Gesamtabstimmung hiess die Kommission die Vorlage mit 14 zu 10 Stimmen gut, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Um klare Grundlagen für den Betrieb der Bundesasylzentren zu schaffen, sollen im Asylgesetz die wichtigsten Aufgaben des Staatssekretariats für Migration (SEM) in diesen Zentren und an den Flughäfen geregelt werden. Im Gesetz sollen jene Bereiche ausdrücklich genannt werden, in denen das SEM polizeilichen Zwang oder polizeiliche Massnahmen anwenden darf, um die Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Heisse Debatte im Herbst

Die Debatte in der Herbstsession im Nationalrat dürfte dennoch lebhaft werden. Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Fraktionen reichten Minderheitsanträge ein, da ihnen der Entwurf unausgeglichen scheint - für die einen zu sehr zugunsten der Asylsuchenden, für die anderen zu sehr zu deren Ungunsten.

Eine Mehrheit fand in der SPK-N ein Antrag, wonach der Bereich um die Bundesasylzentren erweitert werden soll, in dem gegen Asylsuchende Disziplinarmassnahmen ergriffen werden können, wenn ihr Verhalten die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet. Dieser Entscheid fiel mit 13 zu 12 Stimmen äusserst knapp aus.

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