«Hände weg von unseren Renten!» So lautete das Motto von Gewerkschaften und linken Parteien gegen die AHV-Reform. Und es hat offenbar überzeugt: Obwohl die Sammelfrist noch nicht abgelaufen ist, hat das Bündnis am Freitag über 150’000 Unterschriften gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre eingereicht. Das sind dreimal mehr Unterschriften, als nötig gewesen wären.
Das demonstriert einmal mehr die Mobilisierungsmacht der Gewerkschaften. Es zeigt aber auch, dass der Kampf um die AHV längst nicht entschieden ist. Denn das Hauptargument dürfte auch in der breiten Bevölkerung verfangen: Bei der Reform handle es sich um eine Abbauvorlage, die auf dem Buckel der Frauen rund zehn Milliarden einsparen will.
Die Hälfte hat weniger als 3000 Franken
Und dies, obwohl die Rentenlücke der Frauen noch immer rund ein Drittel beträgt: Eine AHV-Einzelrente beträgt zwar bis zu 2390 Franken monatlich. Doch die Realität sieht für viele anders aus: Die mittlere AHV-Rente betrug 2019 für Frauen gerade mal 1770 Franken.
Der AHV droht ein riesiges Finanzierungsloch, weil die Babyboomer in Pension gehen und die Seniorinnen und Senioren dank der höheren Lebenserwartung länger Rente beziehen. Alleine zwischen 2010 und 2020 stieg die Zahl der AHV-Bezüger um 23 Prozent.
Diese Entwicklung bringt die AHV-Kasse mittelfristig in Schieflage. Der Bund rechnet mit Ausgaben von mehr als 59 Milliarden Franken im Jahr 2030. Ohne Gegensteuer beläuft sich das Defizit dannzumal auf 3,7 Milliarden Franken.
Bundesrat und Parlament wollen aber Gegensteuer geben – mit der Reform AHV21. Das sind die Kernpunkte:
Frauenrentenalter 65 Das Rentenalter der Frauen steigt auf 65 Jahre. Die Angleichung erfolgt in Schritten von drei Monaten jährlich. Pro Jahr wird die AHV-Kasse damit um bis zu 1,4 Milliarden Franken entlastet. Innerhalb von zehn Jahren um insgesamt zehn Milliarden Franken.
Kompensation Um die Erhöhung abzufedern, erhält eine Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen lebenslang eine Kompensation. Von den eingesparten zehn Milliarden Franken ist damit rund ein Drittel wieder weg. Tiefere Einkommen werden stärker kompensiert: Bei regulärem Bezug beträgt der Rentenzuschlag maximal 160 Franken für Frauen mit einem Einkommen bis 57'360 Franken, maximal 100 Franken für ein Einkommen zwischen 57'360 Franken und 71'700 Franken und maximal 50 Franken für ein Einkommen ab 71'701 Franken. Falls die Reform 2023 in Kraft tritt, profitieren die Jahrgänge von 1960 bis 1968. Alle Frauen ab Jahrgang 1969 gehen leer aus.
Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird zugunsten der AHV um
0,4 Prozent erhöht. Damit fliessen jährlich rund 1,4 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse.
Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Zur Abstimmung kommt die Vorlage wohl im September. (rus)
Der AHV droht ein riesiges Finanzierungsloch, weil die Babyboomer in Pension gehen und die Seniorinnen und Senioren dank der höheren Lebenserwartung länger Rente beziehen. Alleine zwischen 2010 und 2020 stieg die Zahl der AHV-Bezüger um 23 Prozent.
Diese Entwicklung bringt die AHV-Kasse mittelfristig in Schieflage. Der Bund rechnet mit Ausgaben von mehr als 59 Milliarden Franken im Jahr 2030. Ohne Gegensteuer beläuft sich das Defizit dannzumal auf 3,7 Milliarden Franken.
Bundesrat und Parlament wollen aber Gegensteuer geben – mit der Reform AHV21. Das sind die Kernpunkte:
Frauenrentenalter 65 Das Rentenalter der Frauen steigt auf 65 Jahre. Die Angleichung erfolgt in Schritten von drei Monaten jährlich. Pro Jahr wird die AHV-Kasse damit um bis zu 1,4 Milliarden Franken entlastet. Innerhalb von zehn Jahren um insgesamt zehn Milliarden Franken.
Kompensation Um die Erhöhung abzufedern, erhält eine Übergangsgeneration von neun Frauenjahrgängen lebenslang eine Kompensation. Von den eingesparten zehn Milliarden Franken ist damit rund ein Drittel wieder weg. Tiefere Einkommen werden stärker kompensiert: Bei regulärem Bezug beträgt der Rentenzuschlag maximal 160 Franken für Frauen mit einem Einkommen bis 57'360 Franken, maximal 100 Franken für ein Einkommen zwischen 57'360 Franken und 71'700 Franken und maximal 50 Franken für ein Einkommen ab 71'701 Franken. Falls die Reform 2023 in Kraft tritt, profitieren die Jahrgänge von 1960 bis 1968. Alle Frauen ab Jahrgang 1969 gehen leer aus.
Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird zugunsten der AHV um
0,4 Prozent erhöht. Damit fliessen jährlich rund 1,4 Milliarden Franken zusätzlich in die AHV-Kasse.
Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Zur Abstimmung kommt die Vorlage wohl im September. (rus)
Damit kann man nicht leben, zumal heute noch immer fast zwei Drittel keine Rente aus der 2. Säule erhalten. Und selbst wenn: Die mittlere Pensionskassen-Rente der Frauen lag 2019 bei 1160 Franken pro Monat. Zusammengerechnet hiesse das, dass «jede zweite Frau weniger als 3000 Franken Rente erhält, inklusive Pensionskasse», so SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer (34).
«Diese Renten sind zu tief, eine Verschlechterung ist deshalb inakzeptabel», sagte Gewerkschaftsboss Pierre-Yves Maillard (54) schon bei der Lancierung des Referendums zu Blick. «Frauen brauchen höhere Renten statt ein höheres Rentenalter!», forderte denn auch Unia-Präsidentin Vania Alleva (53) bei der Übergabe der Unterschriften vor der Bundeskanzlei.
Nationalgewinne statt länger arbeiten
Nur: Klar ist auch, dass der AHV-Topf ein grosses Loch hat, durch das wegen der steigenden Zahl der Rentner immer mehr Geld fliesst und oben zu wenig nachgelegt wird.
Wie also wollen die Linken das Problem lösen? Für Gewerkschaftsboss Maillard ist es klar: «Mit den ausserordentlich hohen Gewinnen und den Negativzinsen der Nationalbank können wir die AHV stärken, statt auf Kosten der Frauen zu sparen.»
Der Gewerkschaftsbund hat bereits eine Volksinitiative angekündigt, die will, dass in Zukunft ein Teil der Nationalbank-Gewinne statt den Kantonen der AHV gutgeschrieben wird. Das dürfte der AHV jährlich zwei Milliarden Franken einbringen. Zudem sollen sämtliche seit 2015 angefallenen Gewinne aus den Negativzinsen in die AHV fliessen, was einmalig bis zu elf Milliarden Franken bringen dürfte.
Ein Komitee um SVP-Nationalrat Alfred Heer (60, ZH) will ebenfalls die Gewinne aus den Negativzinsen in die AHV fliessen lassen, während die jährlichen Beiträge der Nationalbank an den Bund in gleicher Höhe gekürzt würden.