Die Genehmigung der beiden Strukturen sei jedoch nur teilweise erfolgt, teilte der Bundesrat mit. Denn die beiden separat entwickelten Strukturen - die auf Taxpunkten basierende Einzelleistungstarifstruktur Tardoc und die auf fixen Vergütungen für alle Leistungen basierenden Patientenpauschaltarife - müssten noch besser koordiniert werden.
Dies vor allem mit Bezug auf das Konzept der Kostenneutralität, wonach der Übergang von einer alten zu einer revidierten oder neuen Tarifstruktur nicht zu Mehrkosten führen darf, die direkt auf den Wechsel der Struktur zurückzuführen sind. So sollen laut dem Bundesrat ungerechtfertigte Kostensteigerungen vermieden werden können.
Zeit drängt
Auch bei den Pauschalen müssten Anpassungen vorgenommen werden, so der Bundesrat: Derzeit beruhe ihre Berechnung ausschliesslich auf Daten aus den Spitälern. Ob diese sich auch für Arztpraxen eigneten, müsse noch vertiefter geprüft werden. Deshalb verlangt die Landesregierung, dass die Anwendung der Pauschalen in den Arztpraxen deutlich reduziert wird.
Um die beiden neuen Strukturen zum vorgesehenen Zeitpunkt gleichzeitig einführen zu können, müssen die Tarifpartner dem Bundesrat bis zum 1. November 2024 daher einen Umsetzungsvertrag vorlegen. Dieser Vertrag wird unter der Federführung der neuen Organisation ambulante Arzttarife (OAAT AG) ausgearbeitet.
Lange Vorgeschichte
Bereits 2021 hatte das Parlament eine Bestimmung in das Krankenversicherungsgesetz (KVG) aufgenommen, wonach die Tarifpartner verpflichtet sind, eine gemeinsame Tariforganisation im ambulanten ärztlichen Bereich einzusetzen.
In der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erstellen die Leistungserbringer - also etwa Ärztinnen und Ärzte und Spitäler - ihre Rechnungen nach Tarifen oder Preisen, die in Tarifverträgen zwischen den Tarifpartnern festgelegt wurden.
Die Tarifpartner, die die Leistungserbringer und deren Verbände - beispielsweise der Ärztinnenverband FMH und der Spitalverband H+ - und die Versicherer und deren Verbände wie Curafutura und Santésuisse vertreten, arbeiten seit Jahren an der Revision von Tarmed. 2021 und 2022 konnte der Bundesrat die eingereichten Versionen von Tardoc nicht genehmigen, da sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, auch hinsichtlich der Kostenneutralität, nicht erfüllten.