Die Schweiz sagt höchstwahrscheinlich Nein zum CO₂-Gesetz. Das hätte Folgen: Nicht nur, dass die Flugticketabgabe nicht eingeführt würde. Nein, es würden auch Massnahmen wegfallen, die heute klimafreundliches Verhalten belohnen und klimaschädliches verteuern.
Freuen kann sich die Erdöl-Lobby. Unter dem heute geltenden Gesetz müssen Importeure von Benzin und Diesel einen Teil der CO₂-Emissionen der Treibstoffe mit Klimamassnahmen kompensieren. So sind sie dazu verpflichtet, Klimaschutzprojekte zu unterstützen.
Benzin-Importeure werden geschont
Mit dem Nein zum revidierten Gesetz und dem darin enthaltenden Reduktionsziel bis 2030 fehlt ab 2022 die Grundlage für die Fortführung der Kompensationspflicht. Die Treibstoffimporteure müssen deshalb ab dem 1. Januar 2022 nicht mehr in Klimaschutzprojekte investieren. Mit dem revidierten Gesetz wäre die Kompensationspflicht über das Jahr 2021 hinaus fortgeführt und verstärkt worden.
Befreiung von der CO₂-Abgabe entfällt
Teuer hingegen könnte es für viele Unternehmen werden. Heute können sich Firmen einzelner Branchen – etwa aus der Maschinenindustrie – von der CO₂-Abgabe befreien lassen. Im Gegenzug müssen sie sich verpflichten, ihren CO₂-Ausstoss zu vermindern. Diese Regelung ist ebenfalls bis Ende 2021 befristet. Sie wäre mit dem revidierten Gesetz verlängert und auf sämtliche Branchen ausgeweitet worden. Die heute befreiten Firmen müssen deshalb ab dem 1. Januar 2022 eine CO₂-Abgabe bezahlen.
Schweiz verpasst Klimaziel
Die Schweiz wird ihr Reduktions-Ziel von 50 Prozent, zu dem sie sich international verpflichtet hat, ohne das CO₂-Gesetz kaum erreichen. Bei einem Nein sinken die Treibhausgasemissionen bis 2030 gemäss dem Bund voraussichtlich lediglich um 23 Prozent unter das Niveau von 1990.