Die Lex Koller, die den Ausverkauf der Schweiz durch reiche Ausländer verhindern soll, funktioniert mehr schlecht als recht. So deckte Blick gestern auf, dass der Bezirksrat Zürich fünf Personen aus dem In- und Ausland angezeigt hat.
Sie sollen mithilfe der Immobilienfirma SwissHüsli* nicht nur die Lex Koller ausgehebelt, sondern auch noch Geld gewaschen haben. Hauptverdächtiger ist ein in Odessa (Ukraine) geborener Glücksspiel-Unternehmer aus Berlin namens Viktor K.*.
Vom Partygirl zum Immobilienhai
Vorgeschoben als Strohfrau wurde das Partygirl Lilly F.* (26), Tochter von K. Ihr gehört auf dem Papier die SwissHüsli, die in kurzer Zeit für mehr als 40 Millionen Franken vier Häuser kaufte. Drei weitere Personen sollen Urkunden gefälscht und so mitgeholfen haben zu verschleiern, dass der wirtschaftlich Berechtigte Viktor K. ist.
Damit Ausländer in der Schweiz bei ihren illegalen Immobiliengeschäften nicht auffliegen, können Treuhandbüros und Anwaltskanzleien hilfreich sein. Solche Helfer gab es auch in der SwissHüsli-Affäre: Der Bezirksrat Zürich hat neben den fünf Privatpersonen auch drei Schweizer Rechtsanwälte angezeigt. Sie sollen sich der Gehilfenschaft schuldig gemacht haben.
Erste Kanzlei legte Mandat nieder
Das Juristentrio kam laut Blick-Informationen erst zum Handkuss bei der SwissHüsli, nachdem eine der ganz grossen Schweizer Anwaltskanzleien den Braten roch und wegen der wahrscheinlichen Lex-Koller-Verstösse das Mandat niederlegte, wie Involvierte berichten.
Anders das Trio, das danach antrat: Quellen betonten, die Anwälte seien extra auf die Probleme mit der Lex Koller hingewiesen worden. Sie sollen diese Warnungen aber in den Wind geschlagen und gesagt haben, das sei nicht so schlimm und merke niemand. Deshalb habe Lilly F. dann Verträge unterzeichnet. Sie habe von der Lex Koller wohl nichts verstanden.
Lex-Koller-Problem «übersehen»
Und es kommt knüppeldick: Der Zürcher Bezirksrat, der in Zürich für Lex-Koller-Bewilligungen zuständig ist, bittet in seiner Anzeige gegen die fünf Privatpersonen explizit darum, einen bestimmten Staatsanwalt der für Wirtschaftskriminalität zuständigen Zürcher Staatsanwaltschaft III nicht mit ihren Anzeigen zu betrauen. Ja, der Bezirksrat ersucht gar um Prüfung, ob dem Staatsanwalt hängige Verfahren entzogen werden sollten.
Der Bezirksrat kritisiert, der Staatsanwalt habe in einem anderen Verfahren gegen Aaron D.* und eine weitere Person wegen des Verdachts auf Konkursdelikte und Pfändungsbetrugs die «offensichtliche Lex-Koller-Problematik übersehen».
Fragwürdige Begründung
Der Staatsanwalt soll D. einseitig ins Visier genommen haben. Und, dass er D. in Untersuchungshaft nahm, warf die Frage nach der Verhältnismässigkeit dieser Massnahme auf. Darauf antwortete der Staatsanwalt höchst unglücklich, wenn nicht gar antisemitisch motiviert: «Der Fluchtgefahr kann auch mit einer Pass- und Wirtschaftssperre nicht wirksam begegnet werden, da das israelische Rückkehrgesetz jeder jüdischen Person – D. ist Jude (...) – Anspruch auf Einreise, Niederlassung und Erteilung der Staatsangehörigkeit in Israel garantiert.» Aaron D. musste also wegen seiner Religion in U-Haft.
Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich und der Bezirksrat wollen sich zu den Vorwürfen an den Staatsanwalt nicht äussern.
*Namen von der Redaktion geändert