Dank Blick: Jetzt ist der Ausverkauf von Grund und Boden im Berner Oberland ein Fall für die Politik. Die Berner Regierung soll aufzeigen, wo, wie und wie oft in ihrem Kanton die «Lex Koller» umgangen wurde. Das verlangt die SP-Grossrätin Andrea Zryd (45) in einem Vorstoss, den sie diese Woche eingereicht hat.
Benannt nach dem Bundesrat
Die auf den früheren CVP-Justizminister Arnold Koller (87) zurückgehende Lex Koller schützt die Schweiz davor, dass Oligarchen, Steueroptimierer und zwielichtige Gestalten aus dem Ausland uns Häuser und Bauland wegkaufen – eigentlich.
In gewissen Regionen Berns foutieren sich die Regierungsstatthalterämter jedoch um diese gesetzlichen Vorgaben. Wie Blick publik machte, können Superreiche in Berner Tourismusorten wie Gstaad, Grindelwald und Brienz Grundstücke kaufen, obwohl diese grösser sind als die erlaubten 1000 Quadratmeter, und sie können Ferienhäuser besitzen, deren Wohnfläche bei weitem umfangreicher ist als die maximal legalen 200 Quadratmeter. Auch ob der aussereuropäische Käufer hierzulande bereits ein Ferienchalet besitzt und er somit widerrechtlich eine weitere Freizeitresidenz postet, wird nicht immer mit der notwendigen Sorgfalt abgeklärt.
Villen für Reiche statt Wohnraum für Familien
Solchem Treiben will Grossrätin Andrea Zryd einen Riegel schieben. Denn während sich Scheichs mit Villen eindecken, finden gleichzeitig einheimische Familien immer weniger bezahlbaren Wohnraum. Zudem stünde die Regierung in der Pflicht, den Regierungsstatthaltern, also den Kantonsvertretern in den Bezirken, auf die Finger zu schauen, sagt Zryd. Doch offensichtlich stören sich auch die Berner Regierungsräte nicht an der gängigen Praxis auf ihrem Kantonsgebiet.
«Je nachdem was auf meinen Vorstoss hin passiert und wie die etwaigen Antworten des Regierungsrats aussehen, muss sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsparlaments dem Thema annehmen», findet die SP-Frau.
Druck von oben
Dass der Kanton Bern toleriert, dass bei den Lex-Koller-Vorgaben in den Regionen Obersimmental-Saanen und Interlaken-Oberhasli beide Augen zugedrückt werden, dürfte früher oder später den Bund auf den Plan rufen.
Die Frage ist nur, ob die nicht eben für ihre Geschwindigkeit bekannten Berner dem Bund zuvorkommen und selbst für eine rechtskonforme Anwendung der Lex Koller sorgen. Oder ob das Eidgenössische Justizdepartement von Bundesrätin Karin Keller-Sutter Bern auf die Finger klopfen muss.