Tierversuchsverbot «schwächt unseren Wirtschaftsstandort»
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Berset gegen Initiative:Tierversuchsverbot «schwächt unseren Wirtschaftsstandort»

Das will die Verbots-Initiative
Keine Tierversuche – auch nicht im Kampf gegen Corona

Keine Mäuse im Labyrinth, keine Tests an Affen: Die Tierversuchsverbots-Initiative fordern ein Forschungsverbot für alle Versuche an Tier und Menschen. Blick erklärt die Einzelheiten.
Publiziert: 01.01.2022 um 16:39 Uhr
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Labortiere – hier eine Ratte – werden in der Forschung häufig eingesetzt.
Foto: imago images/Rupert Oberhäuser
Gianna Blum

Der 13. Februar 2022 wird wieder ein voll bepackter Abstimmungssonntag: Gleich vier Vorlagen kommen vors Stimmvolk. An die Urne kommt die Tabak-Initiative, die Medienförderung, die Stempelsteuer und eben die Tierversuchsverbots-Initiative. Letzterer weht ein besonders kalter Wind entgegen. Blick erklärt, warum.

Was will die Initiative?

Wie es der Name schon sagt, geht es um ein Verbot von Tier- und Menschenversuchen. Forschung an Tieren soll grundsätzlich als Tierquälerei definiert werden, mit den entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. Auch Versuche, die dem Tier keine Schmerzen zufügen, wären tabu. Zudem sollen auch die Einfuhr neuer Medikamente, die mithilfe von Tierversuchen entwickelt wurden, untersagt wie auch der Handel damit. Einzig diejenigen Medikamente, die bereits angewendet werden und für die inzwischen keine Tierversuche mehr notwendig sind, sollen laut der Initiative noch importiert werden dürfen.

Was ist denn mit Menschenversuchen gemeint?

Zum Beispiel klinische Studien. Dabei wird beispielsweise ein neues Medikament auf Nebenwirkungen getestet, bevor es für den breiten Einsatz zugelassen werden kann. Solche Studien würden mit einem Ja zur Initiative verboten. Je nach Umsetzung wären aber möglicherweise auch Forschung mit Menschen in der Psychologie oder der Sportwissenschaften verboten.

Wie werden Tierversuche heute geregelt?

Damit Universitäten und Forschungslabore Tierversuche durchführen dürfen, braucht es eine Sondergenehmigung – und die bekommt man nur mit einer guten Begründung. Dabei gilt die 3R-Regel: «Replace, reduce, refine» also Ersetzen, Reduzieren, Verbessern. Als erste Priorität versucht man, Tierversuche zu ersetzen – denn wenn alternative Methoden gleich gute Ergebnisse liefern, darf der Tierversuch laut Schweizer Tierschutzgesetz nicht durchgeführt werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen die Anzahl Tiere auf ein Minimum reduziert, und die Versuche so verbessert werden, dass Stress und Schmerz möglichst klein gehalten werden.

Welche Folgen hätte ein Ja?

Die Initianten selbst sind der Ansicht, dass ein Verbot die Wissenschaft zwingen würde, Alternativen zu Tierversuchen zu finden. Dem widerspricht die Wissenschaft, aber auch die Pharmaindustrie: Für bestimmte Forschung seien Tierversuche unverzichtbar, und ohne Menschenversuche könnten keine neuen Behandlungsmethoden entwickelt werden. Für die Schweiz als Forschungsstandort sei das katastrophal.

Daneben hat es laut Bundesrat insbesondere der Passus in sich, der ein Handels- und Einfuhrverbot von Medikamenten fordert, die mit Tierversuchen entstanden sind. Die Versorgung der Schweiz mit neuen Impfstoffen und Medikamenten wäre demnach in Gefahr, warnt der Bund. Tatsächlich hätte die Schweiz bei einem Ja die Corona-Impfstoffe etwa nicht kaufen dürfen, sind doch auch sie auch an Tieren getestet worden. Nicht zuletzt hätte ein solches Verbot auch wirtschaftliche Folgen, da etwa Handelsabkommen betroffen wären.

Wer steht hinter der Initiative?

Das Anliegen wurde nicht von einer Partei oder Organisation lanciert, sondern von der IG Tierversuchsverbots-Initiative, einer Gruppierung engagierter Bürgerinnen und Bürgern aus der Ostschweiz – darunter der St. Galler Arzt Renato Werndli und die Naturheilpraktikerin Luzia Osterwalder. Prominente Unterstützer des Volksbegehrens sind der Krokus-Musiker Chris von Rohr (69) und der Initiant der Hornkuh-Initiative, Armin Capaul (70).

Was sagen Bundesrat und Parlament?

Sowohl Bundesrat als auch Parlament lehnen das Vorhaben ohne Gegenvorschlag ab. Sowohl im National- als auch im Ständerat fand das Anliegen keinerlei Unterstützung, zu radikal und zu wenig umsetzbar sei das Anliegen.

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