Das meint Blick zu den NDB-Gesetzesverstössen
So lernt der Geheimdienst nichts daraus

Der Geheimdienst hat bei der Informationsbeschaffung jahrelang gegen das Gesetz verstossen. Konsequenzen hat das kaum. So lernen die Schlapphüte nichts daraus.
Publiziert: 12.12.2022 um 18:59 Uhr
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Auch unter dem ehemaligen Geheimdienstchef Jean-Philippe Gaudin haben die Cyberbeamten des NDB gegen das Gesetz verstossen.
Foto: Keystone
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Daniel BallmerRedaktor Politik

Aus Fehlern lernt man, heisst es im Volksmund. Auf den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) scheint das nicht zuzutreffen.

Als hätte es den Fichenskandal der 1980er-Jahre nie gegeben, sammelt der Geheimdienst weiter bergeweise Daten von Parteien, Politikern und sogar von Organisationen wie der Pfadi – obwohl das nur erlaubt ist, wenn der Verdacht auf Terrorismus oder Spionage besteht.

Mehrfach klopften Aufsichtsbehörden und Parlament dem NDB auf die Finger. Das Nachrichtendienstgesetz wurde präzisiert – ohne Erfolg. Erst im Sommer machte der NDB wieder Schlagzeilen, weil er Politiker bespitzelt hatte.

Jetzt wird amtlich bestätigt, dass sich der NDB auch im Cyberbereich nicht ans Gesetz gehalten hat. Die Rechtslage sei «verkannt» worden. Die nötige Sensibilität fehlt demnach noch immer – bei den Geheimdienstlern und deren damaligem Chef Jean-Philippe Gaudin (60).

Wenn sich der NDB schon andauernd hinter der Geheimhaltung versteckt, braucht es zumindest das Vertrauen, dass er sich ans Gesetz hält.

Einmal mehr geloben alle Besserung. Auf eine Strafanzeige verzichtet Bundesrätin Viola Amherd, der NDB kommt erneut ungeschoren davon. Wer glaubt, dass er dieses Mal daraus lernt, ist naiv. Der NDB hat das Vertrauen verspielt, die Schraube ist weiter anzuziehen.

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