Das ändert sich 2023
Mehr Geld für Rentnerinnen und Soldaten

Mehr AHV, Sold und Tempo 30: Auf den 1. Januar 2023 tritt ein Haufen neuer Gesetze und Regelungen in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in der Übersicht.
Publiziert: 29.12.2022 um 19:11 Uhr
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Eine der Änderungen 2023: Das Dienstbüchlein wird elektronisch.
Foto: Sobli
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Lea HartmannRedaktorin Politik

Mehr AHV und IV

Pensionierte können sich im neuen Jahr über einen kleinen Rentenzustupf freuen. Die minimale AHV- und IV-Rente steigt um 30 Franken auf 1225 Franken pro Monat, die maximale Rente wird um 60 Franken auf 2450 Franken angehoben. Dies als Ausgleichsmassnahme zur Teuerung. Auch die Witwen- und Witwerrenten und die Waisen- und Kinderrenten werden leicht erhöht.

E-Dienstbüchlein und mehr Sold

Bald ist Schluss mit dem Suchen des Dienstbüchleins. Aufs neue Jahr hin schafft der Bund die gesetzliche Grundlage für ein elektronisches Dienstbüchlein. Ausserdem gibts für Armeeangehörige ab 2023 mehr Sold. Soldaten beispielsweise bekommen 7.50 Franken statt 5 Franken pro Tag, Rekruten 6 statt 4 Franken. Zuletzt war der Sold vor über 30 Jahren der Teuerung angepasst worden.

Urlaub für Adoptiveltern

Seit zwei Jahren gibt es in der Schweiz einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub – nun kommt ein Adoptionsurlaub hinzu. Anspruch hat, wer ein Kind unter vier Jahren adoptiert. Arbeiten beide Elternteile, können sie die zwei Wochen frei untereinander aufteilen. Keinen Anspruch auf Adoptionsurlaub besteht im Fall einer Stiefkindadoption.

Mehr Freiheit beim Vererben

Künftig kann man freier darüber entscheiden, wer wie viel seines Erbes bekommt. Der Pflichtteil für Kinder wird reduziert, der für Eltern sogar ganz gestrichen. Eine verheiratete Frau mit Kindern kann beispielsweise neu über die Hälfte des Nachlasses frei bestimmen, heute sind es nur drei Achtel.

Höhere Steuerabzüge

Eltern können bei der nächsten Steuererklärung höhere Abzüge geltend machen. Statt bisher maximal 10'100 Franken können neu bis 25'000 Franken für die externe Kinderbetreuung abgezogen werden. Daneben gibt es mehrere kleinere Änderungen, die die Steuern betreffen. Unter anderem erhöht sich der Abzug für die Fahrtkosten zur Arbeit und zurück von 3000 auf 3200 Franken.

Mehr Geld für Ärmere

Positiv aufs Portemonnaie gerade von Personen, die eh schon knapp bei Kasse sind, wirkt sich auch eine Änderung bei den Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen aus. Der Betrag für die Deckung des Lebensbedarfs steigt – für Alleinstehende beispielsweise um knapp 500 Franken auf 20'100 Franken pro Jahr. Angepasst werden auch die Höchstbeiträge für Miete und die Pauschalen für Neben- und Heizkosten.

Förderung von Tempo 30

Auch auf den Strassen gibt es die eine oder andere Änderung. Gemeinden können ab dem 1. Januar beispielsweise einfacher Tempo-30-Zonen einrichten. Im Gegensatz zu bisher ist neu kein Gutachten mehr dafür notwendig.

Neue Regeln für Drohnenpiloten

Die Schweiz gleicht ihre Drohnen-Vorschriften jenen der EU an. Neu müssen sich fast alle Drohnenbesitzerinnen und -besitzer beim Bund registrieren und einen Online-Test bestehen. Ausgenommen sind Drohnen, die leichter als 250 Gramm sind und mit keiner Kamera ausgestattet sind. Die Registrationspflicht gilt ab 1. Januar, für den Test hat man bis Ende August Zeit.

Günstigerer Strafregisterauszug

Statt 20 Franken muss neu nur noch 17 Franken hinblättern, wer bei der Post oder dem Bundesamt für Justiz einen Strafregisterauszug bestellt.

Corona-Tests selber zahlen

Ab dem neuen Jahr übernimmt der Bund die Kosten für Corona-Tests nicht mehr. Das bedeutet: Wer sich testen lassen will – egal ob per Antigen-Schnelltest oder PCR-Test – muss das selbst berappen. Nur in Einzelfällen übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Verständliche Post vom Arzt

Auf den 1. Januar hin treten auch mehrere Massnahmen in Kraft, die die Kostenexplosion im Gesundheitswesen bremsen sollen. Unter anderem müssen Ärzte und Spitäler leichter verständliche Rechnungen verschicken. Darauf muss einfacher ersichtlich sein, was für eine Behandlung genau durchgeführt wurde und wie lange. Ausserdem ermöglicht der sogenannte Experimentierartikel zum Beispiel Kantonen das Durchführen von Pilotprojekten, mit denen Kosten eingespart werden können.

Keine Stellenmeldepflicht mehr

Restaurants und Bars müssen ihre freien Stellen 2023 nicht mehr erst dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) melden, bevor sie ausgeschrieben werden dürfen. Der Bund passt die Liste der Berufe an, für die die Stellenmeldepflicht gilt. Servicefachkräfte, Köche und Barkeeper fallen neu nicht mehr darunter. Die Stellenmeldepflicht gilt für Berufe mit einer Arbeitslosigkeit von über 5 Prozent.

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