Eigentlich wollte der Bundesrat beim Corona-Erwerbsersatz radikal kürzen. Anspruch sollten nur noch jene haben, die gar nicht mehr arbeiten können. Nur: Jetzt, wo das Verbot für Grossveranstaltungen bald ausläuft, wäre das fast niemand mehr. Weit grösser ist die Gruppe, die inzwischen zwar wieder arbeiten darf, aber dennoch mit massiven Erwerbsausfällen zu kämpfen hat – wie Reisebüros.
Den Ständerat hatte die Landesregierung dabei hinter sich – mit 20 zu 19 Stimmen sprach er sich für den knausrigen Kurs aus. Der Nationalrat will grosszügiger sein. In der Debatte vom Dienstag hielt die grosse Kammer daran fest, dass alle, die wegen Corona «massgeblich eingeschränkt» sind, Geld vom Staat bekommen sollen. Auch Selbständige. Neu hat er allerdings eine Limite festgelegt: Anspruchsberechtigt sollen Personen mit einem Einkommen bis 150'000 Franken sein. Sie sollen täglich maximal 196 Franken Entschädigung erhalten.
CVP-Widerstand bröckelt
Heute Mittwoch ist erneut der Ständerat am Zug. Und die Aussichten sind diesmal deutlich besser, dass die Corona-Hilfen durchkommen. Bei der Ablehnung in der ersten Runde haben vor allem Stimmen aus dem CVP-Lager den Ausschlag gegeben. Pikant: Die Parteikollegen und Kolleginnen im Nationalrat waren grösstenteils anderer Meinung. Doch inzwischen bröckelt auch der CVP-Widerstand im Ständerat.
Offener für die Corona-Hilfen zeigt sich etwa Pirmin Bischof (61). Ursprünglich hatte sich der Solothurner noch dagegen ausgesprochen, da diese «zu teuer und zu wenig kontrollierbar» wären. Das hat sich inzwischen geändert: «Jetzt, wo der Nationalrat eine Obergrenze festgelegt hat, scheint mir die Lösung fair», sagt er. Zwar gebe es durchaus noch offene Fragen, etwa, was denn «massgeblich eingeschränkt» im Detail überhaupt heisse. «Aber das kann im Ständerat noch geklärt werden.»
Gute Aussichten für indirekt Betroffene
Zurückhaltender zeigt sich Peter Hegglin (59). «Wir müssen aufpassen, dass die Unterstützung nicht ins Uferlose geht», sagt der Zuger. Er sehe zwar ein, dass viele wegen Corona in wirtschaftliche Misere geraten seien. Doch ihm macht das Missbrauchspotenzial Sorgen. «Es braucht klarere Kriterien, wie hoch ein Umsatzeinbruch sein soll, damit ein Anspruch auf Erwerbsersatz entsteht.» Allerdings: Grundsätzlich ablehnend ist Hegglin nicht, wie er sagt. «Es gilt jetzt abzuwägen, was die beste Lösung ist.»