Untersuchung zum Ende der CS
Die PUK legt ihren Fahrplan vor

Jetzt startet die PUK die eigentliche Untersuchung der Vorfälle, die dazu führten, dass es zum Notverkauf der Credit Suisse an die UBS kam. Die Parlamentarische Untersuchungskommission hat ihren Fahrplan festgelegt.
Publiziert: 08.09.2023 um 12:35 Uhr
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Aktualisiert: 08.09.2023 um 16:38 Uhr
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Am 19. März 2023 war klar: Die CS muss in die UBS integriert werden.
Foto: keystone-sda.ch

Die Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) zur CS-Krise startet ihre eigentliche Arbeit. Nachdem sie festgelegt hat, was genau sie wie anschauen will, kann sie nun tief eintauchen in ihre Analyse, wie es dazu kommen konnte, dass der Bundesrat die Credit Suisse am 19. März der zweiten Schweizer Grossbank UBS, geschmückt mit vielen Garantien, an den Hals werfen musste.

Wie die PUK unter der Leitung der Freiburger Mitte-Ständerätin Isabelle Chassot (58) beschlossen hat, geht sie weit zurück in ihrer Analyse. Sie beginnt bei ihrer Betrachtung im Jahr 2015 und verfolgt die Vorgänge rund um die CS bis zum Vollzug der Notfusion diesen Frühling.

Auslegeordnung abgeschlossen

Die PUK war am 8. Juni vom Parlament eingesetzt worden. Als Vizepräsidentin steht die St. Galler Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser (31) Chassot zur Seite. Die vierzehnköpfige PUK besteht aus je sieben Mitgliedern des Stände- sowie des Nationalrats. Jede Bundeshausfraktion ist in der PUK vertreten.

Zuerst hat die PUK eine Auslegeordnung vorgenommen und sich einen groben Zeitplan aufgestellt. Es ist der Auftrag der PUK, die Geschäftsführung der im Zusammenhang mit der CS-UBS-Notfusion relevanten Behörden auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit und Wirksamkeit zu untersuchen. Die PUK wird die Ergebnisse ihrer Untersuchungen dem Parlament in einem Bericht vorlegen.

Die Parlamentarische Untersuchungskommission will nun zunächst sämtliche relevanten Dokumente auswerten und Anhörungen durchführen. Auf ihrer Liste hat sie Vertreterinnen und Vertreter des, des Finanzdepartements, der Finanzmarktaufsicht (Finma) und der Schweizerischen Nationalbank (SNB). Mehr Details will die PUK wegen ihrer Schweigepflicht nicht bekanntgeben.

Die PUK beginnt ihre Arbeit nicht zufällig 2015. Sondern in diesem Jahr hat der Bundesrat den ersten Evaluationsbericht über systemrelevante Banken vorgelegt und die Umsetzung der «Too big to fail»-Regelung begonnen. «Too big to fail» meint hier Banken, die wegen ihrer Wichtigkeit für das Finanzsystem zu Gross sind, um sie scheitern zu lassen. Im Sommer 2022 endet diese erste Phase.

Verschärfung der Lage

Die zweite Phase ab Herbst 2022 umfasst den Beginn und die Verschärfung der Krise. Phase zwei dauert bis Mitte März 2023. Zur dritten Phase gehört die Zeit vom 15. bis zum 19. März, die akute Krisenphase. In diesen wenigen Tagen musste der Bundesrat die wankende CS retten. Damals wurde klar, dass die Credit Suisse ihre Liquiditätsschwierigkeiten nicht aus eigener Kraft bewältigen konnte.

Am Ende dieser dritten Phase steht der Abend des 19. März, als die erzwungene Fusion von CS und UBS bekanntgegeben wurde. Der Bundesrat sicherte damals dem Vorhaben seine Unterstützung und vor allem hohe finanzielle Garantien zu. Dies mit Zustimmung der Finanzdelegation der Räte (Findel). Das Parlament verweigerte danach zwar die Gewährung der Kredite – doch dies geschah im Wissen, dass das keine direkten Folgen mehr hat. Die vierte und letzte Zeitphase schliesslich umfasst die Umsetzung der Notfusion.

Laut Plan sollen die Untersuchungen bis zum Beginn der nächsten Frühjahrssession dauern, also bis etwa Anfang März 2024.

Externe Mandate

Die PUK will externe Mandate vergeben. Eines soll spezifische Fragen zur Umsetzung der Finanzmarktaufsichtsgesetzgebung klären. Ein zweites Mandat wird für einen Rechtsvergleich vergeben. Dieser Vergleich soll zeigen, wie die Schweizer Finanzmarktgesetzgebung im internationalen Vergleich zu beurteilen ist.

Extern analysieren lässt die PUK auch die Entwicklung bei der CS über die letzten Jahre. Es sei zwar nicht Sache der parlamentarischen Oberaufsicht, die Geschäftsführung einer Bank zu beurteilen, so die PUK. Aber diese Informationen seien als Kontext wichtig, um die Geschäftsführung der Behörden zu beurteilen. (SDA)

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