Der 17. Februar könnte zum Schweizer «Freedom Day» werden – und die Zertifikatskontrolle in Restaurants und Kinos, aber auch in Hallenbädern und Clubs Geschichte sein. Erste Kantone, die Stellung zu den Vorschlägen des Bundesrats genommen haben, drängen die Regierung zur Turbo-Öffnung.
Bis am Mittwoch haben die Kantone Zeit, dem Bund ihre Stellungnahme zu übermitteln. Als Alternative zur sofortigen Aufhebung praktisch aller Massnahmen schlägt der Bundesrat als zweite Variante ein vorsichtigeres, zweistufiges Öffnen vor. Die Zertifikatspflicht würde in diesem Fall nicht überall per sofort aufgehoben, sondern in einigen Bereichen lediglich gelockert. So soll in Clubs und Hallenbädern und anderen Orten, zu denen derzeit nur Geimpfte und Genesene mit Test oder Booster Zugang haben, die Test- bzw. Booster-Pflicht wegfallen (2G statt 2G+). Auch die Maskenpflicht würde in dieser Variante erst in einem zweiten Schritt fallen.
Zertifikat bringe nichts mehr
Doch vielen Kantonen geht das zu langsam. Es sei «offensichtlich, dass das Zertifikat in der aktuellen Phase keinen relevanten Beitrag an die Eindämmung der Virusausbreitung» mehr leiste, schreibt die Berner Regierung in ihrer Konsultationsantwort an den Bund. Wie Zug, Uri, Nidwalden, Glarus, Freiburg und Basel-Landschaft spricht sich auch Bern darum für Variante 1 aus – das Aufheben der Einschränkungen auf einen Schlag.
Ein schrittweises Vorgehen sei zu kompliziert für die Bevölkerung, so das Argument der Glarner. Auch der Kanton Solothurn befürwortet die Turbo-Öffnung, allerdings mit der Einschränkung, dass die Voraussetzungen, die sich der Bundesrat dafür selbst gesetzt hat, erfüllt sind: eine klare Abnahme der Fallzahlen und der Zahl der Spitaleinweisungen. Nidwalden möchte derweil noch weiter gehen als der Bund: Er möchte, dass positiv Getestete nur noch dann in Isolation müssen, wenn diese auch Symptome haben.
Gegen die Turbo-Öffnung sprechen sich – Stand Mittwoch – nur einige wenige Kantone aus: Allen voran Basel-Stadt. Der Regierungsrat halte «eine Aufhebung sämtlicher Massnahmen zum jetzigen Zeitpunkt angesichts der immer noch hohen Belastung in den Spitälern für zu riskant», so die Begründung. Die Basler Regierung, zu deren Mitglieder der Präsident der Gesundheitsdirektorenkonferenz Lukas Engelberger gehört, plädiert dafür, schrittweise vorzugehen. So könne man das Risiko einer Eskalation vermindern.
Auch der Kanton Zürich spricht sich für ein schrittweises Vorgehen aus, ebenso der Kanton Jura
Gespalten bei der Maskenpflicht
Doch so fest viele Kantone aufs Gas drücken: In einem Punkt plädieren viele Kantonsregierungen für Vorsicht – und zwar bei der Maskenpflicht. Diese reduziere das Risiko der Virusübertragung nach wie vor stark, ist der Kanton Bern überzeugt. Geht es nach ihm, soll die Maskenpflicht im ÖV, in Läden und Gesundheitseinrichtungen noch drei bis vier weitere Wochen gelten. Etwas weniger lange möchte der Kanton Zürich die Maskenpflicht beibehalten, nämlich bis Ende Februar.
Der Kanton Genf betonte in seiner Stellungnahme, die Maskenpflicht ermögliche es Angehörigen von Risikogruppen, weiterhin am täglichen Leben teilzunehmen. Ins gleiche Horn stiess der Tessiner Staatsrat. Die Maskenpflicht sei effizient, hielt er fest. Sie schränke die persönliche Freiheit der Bürgerinnen und Bürger nur in sehr geringer Weise ein.
Andere würden die Maske lieber früher als später loswerden. So argumentieren die Kantone Graubünden und Glarus, es stehe allen frei, in Läden oder im öffentlichen Verkehr weiterhin freiwillig eine Maske zu tragen. Die Maskenpflicht solle daher in eine Empfehlung umgewandelt werden. Gleich äusserte sich der Kanton Basel-Landschaft, der die Maskenpflicht nur noch in Gesundheitseinrichtungen beibehalten möchte.
Die Ostschweizer Kantonsregierungen wiederum möchten zwar die Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen und im öffentlichen Verkehr beibehalten. In Läden und anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen soll nach dem Willen der Kantone St. Gallen, Thurgau, Appenzell Innerrhoden und Appenzell Ausserrhoden hingegen künftig keine Maske mehr getragen werden müssen. Im gleichen Sinne äusserte sich der Kanton Aargau.
Nicht einig sind sich die Zentralschweizer Kantone. Während Luzern, Schwyz und Uri an der Maskenpflicht im ÖV festhalten wollen, möchten Zug und Obwalden diese aufheben. Bei der Maskentragepflicht in Gesundheitseinrichtungen plädieren etwa Obwalden und Uri dafür, den Entscheid den Institutionen zu überlassen, Zug und Schwyz dagegen wollen dort an der Pflicht festhalten.
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