Für die Armee ist es ein immer wiederkehrendes Übel: Jährlich werden Dutzende Sturmgewehre und Pistolen als vermisst registriert. Auch 2020 gingen 70 Armeewaffen verloren. Immerhin deutlich weniger als im Vorjahr, als noch 102 Waffen verlustig gingen. In 57 Fällen handelte es sich um ein Sturmgewehr 90 – beim Rest um Pistolen, hauptsächlich die Pistole 75.
54 Waffen kamen durch Diebstahl abhanden, eine wurde bei einem Brand zerstört. Die restlichen 15 Stück waren bei einem Umzug nicht mehr auffindbar oder kamen anderweitig weg. Seit 2009 hat die Armee damit 938 Armeewaffen als vermisst registriert. Letztes Jahr wurden immerhin 22 als vermisst registrierte Waffen wieder gefunden.
«Tätern» drohen Konsequenzen
Die Armee nimmt das Problem keineswegs auf die leichte Schulter und hat schon 2017 eine Präventionskampagne lanciert. Und den «Tätern» drohen je nach Fall deutliche Konsequenzen. In leichteren Fällen kommt man mit einer disziplinarischen Bestrafung durch die Truppe davon. In vielen Fällen gibt es eine Busse. Bei schwerem Verschulden droht aber eine Strafe von bis zu drei Jahren Freiheitsentzug.
Wurde die Waffe gestohlen, kommt man allenfalls ohne Bestrafung davon, sofern die Waffe regelkonform aufbewahrt wurde.
Sturmgewehr aus Kellerabteil verschwunden
Wie teuer einen der Waffenverlust zu stehen kommen kann, zeigen zwei Urteile der Militärjustiz vom letzten Jahr.
Das erste Urteil betrifft einen Aargauer. Sein Sturmgewehr 90 bewahrte er im zwar abschliessbaren, aber nur mit Holzlatten verkleideten Kellerabteil eines Mehrfamilienhauses auf – neben einem Stapel Autopneus. Die Waffe war laut einer Zeugenaussage nicht nur von aussen sichtbar, sondern konnte durch die Holzlatten hindurch geschnappt werden.
Als der Betroffene 2018 zum Wiederholungskurs einrücken sollte, war die Waffe nicht mehr auffindbar. Wie das Sturmgewehr abhanden kam, konnte nicht mehr festgestellt werden. Die Militärjustiz beurteilte den Verlust als leichten Fall des «fahrlässigen Missbrauchs und der Verschleuderung von Material» und verdonnerte den geständigen Aargauer – auch unter der Berücksichtigung persönlicher Umstände – zu einer Disziplinarbusse von 350 Franken.
«Blosse Schutzbehauptung»
Deutlich kostspieliger wurde der Waffenverlust für einen Zürcher Armeeangehörigen, der von der Militärjustiz des «Missbrauchs und Verschleuderung von Material» für schuldig erklärt wurde.
Als er 2018 aus der Dienstpflicht entlassen und sein Militärmaterial abgeben wollte, fehlte eine Pistole 75. Als er nach dem Verbleibt der Waffe gefragt wurde, gab er an, dass er diese zuletzt vor zwölf Jahren gesehen und schon 2007 abgegeben habe – nur war diese Abgabe nirgends registriert. Der Zürcher beharrte auch in der Untersuchung darauf, dass er die Waffe längst abgegeben habe, was von der Militärjustiz allerdings als «blosse Schutzbehauptung» angesehen wurde.
Als erschwerend beurteilte der Auditor, dass sich der Betroffene «über solch einen langen Zeitraum nicht darum gekümmert hatte, den Verbleib seiner Waffe zu klären oder, sollte er den Verlust bemerkt haben, eine Anzeige bei der zuständigen Behörde aufzugeben».
Der Betroffene wurde mit einer Busse von 500 Franken bestraft sowie mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 100 Franken – bei einer Probezeit von zwei Jahren. Zudem musste er die Gerichtskosten von 400 Franken berappen.