Auf einen Blick
- Lärmvorschriften für militärische Schiessplätze sollen überprüft werden
- Sicherheitspolitiker wollen Einschränkungen streichen und damit die Verteidigungsfähigkeit stärken
- Der Bundesrat unterstützt Lockerung der Lärmschutzvorschriften
Bürgerlichen Sicherheitspolitikern sind sie schon länger ein Dorn im Auge: leidige Lärmvorschriften für militärische Waffen-, Schiess- und Übungsplätze. Die entsprechende Verordnung verpflichtet das Verteidigungsdepartement VBS, bis Mitte 2025 den Schiesslärm so weit zu begrenzen, dass bei umliegenden Liegenschaften mit lärmempfindlichen Räumen die Grenzwerte eingehalten werden.
Um die Verteidigungsfähigkeit des Landes zu stärken, will die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerats die Einschränkungen daher überprüfen und möglichst gleich streichen lassen. Und: Beim Bundesrat rennt sie damit offene Türen ein. Angeführt von Verteidigungsministerin Viola Amherd (62), beantragt die Landesregierung beim Parlament, den Vorstoss anzunehmen.
Gegen Einschränkungen in der Ausbildung
Federführend in der Kommission ist SVP-Ständerat Werner Salzmann (61). Unermüdlich setzt sich der Berner für seine Schützen ein. Vergangenes Jahr hat er dafür gekämpft, dass der Bund die Munition für das ausgemusterte Sturmgewehr 57 weiter mit 70 Rappen pro Schuss subventioniert, nicht nur mit 40 Rappen. Gerade jetzt dürfe das Schützenwesen nicht unnötig geschwächt werden: «In Krisenzeiten, wie wir sie jetzt mit dem Ukraine-Krieg erleben, ist das unverantwortlich!»
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Auch die neuste Forderung wird mit dem Krieg in der Ukraine begründet. Immerhin habe auch der Bundesrat festgehalten, dass die Verteidigungsfähigkeit der Armee wieder zu stärken sei, argumentieren die Ständeräte. Der Schiessausbildung komme damit eine umso grössere Bedeutung zu. Die geltenden Lärmschutzvorschriften würden aber zu Einschränkungen dieser Ausbildung führen.
Eingesparte Gelder für mehr Waffen einsetzen
Die jetzigen Regeln seien das Ergebnis einer jahrzehntelangen Friedensperiode in Europa, die nun jäh beendet worden sei, halten Salzmann und seine Mitstreiter fest. Zu diesem Schluss ist nun offenbar auch der Bundesrat gekommen.
Wenn die Lärmschutzvorschriften «in einem verträglichen Mass gelockert» werden könnten, müsste die Armee weniger für Sanierungen und Schallschutzmassnahmen ausgeben, betonen die Ständeräte weiter. Dieses Geld würde dann frei für dringliche Ausgaben, die für die Stärkung der Verteidigungsfähigkeit gebraucht werden. Und auch das wäre ganz im Sinn von Verteidigungsministerin Amherd.