Bundesrat will Gesetz ändern
Ausländer sollen weniger Sozialhilfe bekommen

Die Landesregierung versucht, den Anstieg der Sozialhilfekosten für Ausländer aus Drittstaaten zu dämpfen. Wer keinen Schweizer Pass hat und nicht aus der EU oder einem Efta-Land kommt, soll weniger Geld erhalten.
Publiziert: 26.01.2022 um 12:19 Uhr
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Aktualisiert: 27.01.2022 um 08:08 Uhr
Der Bundesrat will Gegensteuer geben: Der Anstieg der Sozialhilfekosten sollen gedämpft werden.
Foto: Keystone

Die Landesregierung versucht, die Sozialhilfequote unter Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU und der Efta zu senken. Zu diesem Zweck schickt sie zwei Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung. Unter anderem soll ein tieferer Unterstützungsansatz für solche Drittstaatenangehörige eingeführt werden.

Angewendet werden soll dieser Ansatz in den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung, wie der Bundesrat mitteilte. Ausserdem sollen die Anreize für Betroffene erhöht werden, eine Ausbildung zu machen.

Bewilligung für eine Lehre

Schon heute kann im Rahmen der Härtefallregelung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde dasselbe in Zukunft für Menschen gelten, die erfolgreich eine Ausbildung machen.

Die Landesregierung möchte zudem die Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen: Neu würde bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung auch berücksichtigt, inwieweit jemand die Integration seiner Kinder, der Ehefrau oder des Ehemanns fördert.

900 Millionen mehr

An der bisherigen Regelung festhalten will der Bundesrat jedoch beim Entzug von Niederlassungsbewilligungen. Zu Debatte stand ursprünglich auch, die Hürden dafür zu senken.

Hintergrund der Änderungen ist der Anstieg der Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden. Zwischen 2010 und 2019 nahmen die Ausgaben nach Angaben des Bundes um knapp 900 Millionen Franken auf 2,8 Milliarden Franken zu. (SDA)

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