Streit ums «Bü-Bü-Bündnerfleisch» hat ein Ende
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Bundesrat findet Lösung:Streit ums «Bü-Bü-Bündnerfleisch» hat ein Ende

Bundesrat findet Lösung für gewürztes Fleisch
Streit ums «Bü-Bü-Bündnerfleisch» hat ein Ende

2010 sorgte der damalige Finanzminister Hans-Rudolf Merz mit seinem «Bü-Bü-Bündnerfleisch»-Lachanfall für Aufsehen. Doch erst jetzt findet der Streit um gewürztes Fleisch ein Ende.
Publiziert: 26.08.2020 um 12:56 Uhr
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Aktualisiert: 26.08.2020 um 13:24 Uhr
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2010 hatte Hans-Rudolf Merz einen Lachanfall im Nationalrat.
Foto: Blick

«Bü-Bü-Bündnerfleisch!» – Der Lachanfall von Ex-Bundesrat Hans-Rudolf Merz (77) im Herbst 2010 ging um die Welt. Auf Youtube wurde der Clip des Tränen lachenden Finanzministers millionenfach angeklickt.

Auslöser war die Beantwortung zum Import von gewürztem Fleisch. Die von Merz vorgelesene Antwort war in schlimmsten Beamtendeutsch gehalten, sodass sich der FDP-Magistrat immer weniger zusammenreissen konnte. Und als er die Passage über jene Erzeugnisse, «denen bei der Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch der Charakter einer Ware dieses Kapitels nicht verändert wird», vorlesen musste, prustete es aus ihm heraus: «Zum Beispiel Bü-Bü-Bündnerfleisch!»

Lösung gefunden

Weitere Vorstösse zur Thematik folgten – und jetzt endlich nimmt das Ganze ein glückliches Ende. So verkündet der Bundesrat heute, nach mehrjährigen Verhandlungen endlich eine Lösung bei der Einfuhr von gewürztem Fleisch gefunden zu haben.

Die Schweiz erhöht das Zollkontingent für rotes Fleisch um 1200 Tonnen pro Jahr. Sie tut dies als Kompensation dafür, dass sie gewürztes Fleisch dem gleichen Zolltarif unterstellte wie Frischfleisch. Von den 1200 Tonnen reserviert die Schweiz eine Mindestmenge von 600 Tonnen für den Import von gesalzenem, gewürztem Rindfleisch, das bereits zur Herstellung von Trockenfleisch – dazu zählt auch Bündnerfleisch – zugeschnitten ist und zu keinem anderen Zweck verwendet werden kann.

So würden die Auswirkungen auf den Schweizer Frischfleischmarkt minimiert, hielt der Bundesrat fest. Die Kompensation werde nicht zu Mehrimporten führen.

Schweiz hat WTO-Regeln verletzt

Im Dezember 2015 hatte das Parlament eine parlamentarische Initiative gutgeheissen, die forderte, dass für rohes, gewürztes Fleisch, wie zum Beispiel marinierte Rindssteaks, die wesentlich höheren Zollansätze für Frischfleisch statt die tieferen Zollansätze für Fleischzubereitungen angewendet werden. Diese Änderung wurde vom Bundesrat am 1. Juli 2016 umgesetzt.

Die Anwendung der höheren Zollansätze für Würzfleisch führte dazu, dass die Schweiz ihre Verpflichtungen bei der Welthandelsorganisation (WTO) verletzte. Dies wurde von den Herkunftsländern der Würzfleischimporte bei der WTO beanstandet. Die Schweiz musste deshalb Kompensationen mit den betroffenen Ländern aushandeln, um zu vermeiden, dass diese als Gegenmassnahme Zölle auf Schweizer Exporte erheben.

Mit der von ihm am Mittwoch verabschiedeten Verordnung gehe eine mehrjährige, intensive Phase der Verhandlungen und Konsultationen zu Ende, hielt der Bundesrat fest. Der Beschluss muss noch vom Parlament gutgeheissen werden. (SDA/rus)

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