Ab dem 1. Juli gelten neue Zolltarife für den Import von gewürztem Fleisch. Das hat der Bundesrat entschieden, nachdem das Parlament Ende Dezember eine Änderung des Zolltarifgesetzes beschlossen hatte.
Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass gewürztes Fleisch im Zolltarif neu eingereiht werden muss. Als Würzmittel gelten zum Beispiel Pfeffer, Würzmischungen oder Marinaden.
Die korrekte Verzollung von Fleischwaren beschäftigt die Schweizer Politik schon länger. Sie war sogar schon ein weltweiter Youtube-Hit – als Auslöser des eines mittlerweile legendären Lachanfalls des damaligen Finanzministers Bundesrat Hans-Rudolf Merz im Nationalrat. Ein Ratsmitglied hatte damals wissen wollen, ob die Zollverwaltung genügend streng gegen die Zunahme des Imports von gewürztem Fleisch vorgehe. Die Antwort aus der Verwaltung brachte Merz derart zum Lachen, dass er sie nur mit Mühe verlesen konnte. Stichwort: Bü-Bü-Bündnerfleisch.
Übrigens: Die Bündner Spezialität ist von der heute vom Bundesrat in Kraft gesetzten Regelung ausgenommen.