Keine Quarantäne für Grenzgänger! Der Bundesrat nimmt die Grenzgebiete explizit von der Risikoliste aus. So müssen etwa Rückkehrer aus dem Tirol nicht für 10 Tage in Quarantäne – obwohl die Anzahl Corona-Fälle den vom Bund festgelegten Grenzwert von 60 Fällen pro 100'000 bereits heute übersteigt.
Die Schweiz trage mit dieser Lösung der «wirtschaftlich, gesellschaftlich und kulturell engen Verflechtung» mit den angrenzenden Regionen Rechnung, sagte Berset – und wies unter anderem auf die hohe Anzahl Grenzgänger hin. 300'000 Grenzgänger gibt es heute schätzungsweise in der Schweiz, allein 87'000 in Genf.
Paris und Wien auf der Risikoliste
Um dennoch auf die steigenden Infektionszahlen in den Nachbarländern zu reagieren, verfolgt der Bund neu eine Regionallösung: Er setzt einzelne Regionen auf die Risikoliste, nicht aber ganze Länder. So gehören ab Montag neun Regionen in Frankreich sowie die österreichische Hauptstadt Wien zu den Risikogebieten. Bei den französischen Regionen handelt es sich um folgende:
- Centre-Val de Loire
- Korsika
- Hauts-de-France
- Île de France mit Hauptstadt Paris
- Normandie
- Nouvelle-Aquitaine
- Okzitanien
- Pays de la Loire
- Provence-Alpes-Côte d’Azur
Die Regionallösung sei nicht neu, erklärte Gesundheitsminister Alain Berset (48) vor den Medien: «Belgien oder Deutschland praktizieren diesen Ansatz bereits heute.» Beide Länder führen derzeit auch Schweizer Kantone auf ihren Risiko-Listen. Etwa in der Waadt sind die Corona-Zahlen in den letzten Wochen stark gestiegen. Berset warnte vor den Medien vor dem Hotspot Privatparty: «Viele stecken sich an Familienfesten an», sagte er.
Quarantäne-Ausnahmen
Wer aus einer Risiko-Region in die Schweiz zurückkehrt, muss für 10 Tage in Quarantäne. Ausnahmen sieht der Bundesrat für Personen vor, die aus beruflichen oder medizinischen Gründen in ein Gebiet mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko reisen müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Aufenthalt im Ausland nicht mehr als fünf Tage dauert.
Neu sind zudem auch Sportlerinnen, Kulturschaffende oder Teilnehmer von Fachkongressen von der Quarantänepflicht ausgeschlossen. Keine Ausnahmen gibt es hingegen für Ferien-Reisende oder Einkaufstouristen. Ob das nicht unfair sei, fragte ein Journalist an der Medienkonferenz. Nein, meinte Bundesrat Berset: «Unterschiedliche Situationen erfordern unterschiedliche Konsequenzen.»
Erwerbsersatz verlängert
Zudem will der Bundesrat den Corona-Erwerbsersatz verlängern – dieser wäre ursprünglich am 16. September ausgelaufen. Die Verlängerung betrifft allerdings nicht alle, sondern nur Personen, die in Quarantäne müssen oder deren Kinder nicht fremdbetreut werden können.
Ebenfalls weiterhin finanzielle Hilfe beantragen können Selbständige, die ihren Betrieb schliessen mussten oder deren Veranstaltungen verboten wurden. Für alle aber gilt: Sie müssen sich nochmals bei ihrer AHV-Ausgleichskasse melden und ein neues Antragsformular ausfüllen.
Noch keine Lösung hat der Bundesrat hingegen für Selbständige und Inhaber von GmbHs und AGs, die ihren Betrieb stark einschränken müssen – also beispielsweise Reiseberater. Hier wartet die Regierung auf die Entscheide des Parlaments, das diese Frage derzeit im Rahmen des Covid-Gesetzes diskutiert. (til)
PK Bundesrat 11.09.20Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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