Bundesrätin Karin Keller-Sutter (59) hat genug. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD), dessen Vorsteherin sie ist, hat bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht. Und zwar wegen des Verdachts auf Betrug. Das EFD bestätigt eine entsprechende Anzeige auf Anfrage von Blick.
Grund für die Intervention bei der Bundesanwaltschaft sind online kursierende Werbeanzeigen. Darin wird ein Bild von Bundesrätin Keller-Sutter verwendet. Besonders perfid: Das Inserat ist gestaltet wie ein Interview.
Gefälschte Werbung verspricht hohe Gewinne
Im Text wird für eine vermeintlich vom Bund entwickelte Investitionsplattform geworben, die hohe Gewinne verspricht. Bloss: Das «Interview» mit der Bundesrätin hat nie stattgefunden, es ist nicht echt. Es handelt sich um «gefälschte Werbung für eine betrügerische Investment-Seite», wie das Nationale Zentrum für Cybersicherheit (NCSC) warnt.
Doch damit nicht genug. Das EFD bereitet derzeit eine zweite Strafanzeige gegen unbekannt vor, die demnächst eingereicht werden soll. Hier geht es um Betrug, Nötigung und die Verletzung des Wappengesetzes.
Betrugsmails im Namen der Finanzministerin
Bei der zweiten Strafanzeige stehen Betrugsmails im Vordergrund, die im Namen der Finanzministerin verschickt werden. Die Schreiben erwecken – zumindest auf den ersten Blick – den Eindruck, als handle es sich dabei um höchst offizielle Korrespondenzen. So ist etwa das offizielle Logo der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Briefkopf aufgeführt.
Nur: Der Inhalt der elektronischen Post hat es in sich. Darin wird der Empfängerinnen oder dem Empfänger etwa mit der Einleitung eines Strafverfahrens oder sogar mit Gefängnis gedroht, sollten gewisse Geldbeträge nicht innerhalb einer knapp bemessenen Frist überwiesen werden.
Das Fälschen solcher Schreiben und Anzeigen mit berühmten Personen ist eine beliebte Masche. Die Betrüger missbrauchen bekannte Namen, um Schweizer Internet-User mit der Aussicht aufs schnelle Geld oder mit Einschüchterung abzuzocken. Die Kriminellen fälschen für ihre Abzock-Masche unter anderem auch das Design von bekannten Medien wie Blick – obwohl diese damit gar nichts zu tun haben. Solche Anzeige können jederzeit über ein Formular direkt dem NCSC gemeldet werden.