Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) trat am Montag vor die Medien und informierte über die Lancierung des Dialogs «Sexuelle Gewalt». Dafür trommelte die FDP-Bundesrätin Akteure von Bund, Kantonen und aus der Praxis zusammen.
Am ersten Treffen am Montag nahmen Vertreterinnen und Vertreter von Bund, Kantonen sowie von Polizeien und Strafverfolgungsbehörden eine erste Bestandesaufnahme vor. Es seien drei Handlungsfelder definiert worden, die nun vertieft würden, berichtete Justizministerin Keller-Sutter nach dem Treffen in Bern vor den Medien.
Parlament debattiert über Revision des Sexualstrafrechts
Zuerst einmal solle die Datenlage geklärt werden, etwa zur Zahl der Anzeigen und Verurteilungen. Das zweite Feld seien die Begleitung und Unterstützung der Opfer im Strafprozess und das dritte vereinheitlichte Aus- und Weiterbildungen zum Thema sexuelle Gewalt bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten.
Das Parlament debattiert derzeit die Revision des Sexualstrafrechts. Umstritten ist, ob künftig «Nur Ja heisst Ja» oder aber «Nein heisst Nein» im Gesetz verankert werden soll. Je nachdem begeht eine Straftat, wer eine sexuelle Handlung an einer Person ohne deren Zustimmung oder trotz deren ausdrücklicher Ablehnung vornimmt.
Beratung und Begleitung von Opfern
Die laufende Revision werde so oder so eine Etappe sein, sagte Keller-Sutter. Damit aber effektiv mehr Delikte angezeigt würden als heute, sei es wichtig, die Opfer zu beraten und zu begleiten und ihre Erwartungen und Ängste ernst zu nehmen. «Viele Frauen haben Angst vor dem Verfahren», so Keller-Sutter.
Die Statistik zeige, dass nur wenige Sexualstraftaten zu einer Anzeige führten, sagte der Tessiner Staatsrat Norman Gobbi (45) namens der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD). «Das macht uns Sorgen.» Gründe für die Zurückhaltung der Opfer könnten Beziehungen zu Tätern oder Abhängigkeit von ihnen sein.
Grosse Differenzen zwischen Kantonen
Keller-Sutter hob ein Angebot des Universitätsspitals Lausanne als gutes Beispiel hervor. Opfer von Sexualstraftaten könnten sich dort untersuchen lassen, und die Befunde würden danach aufbewahrt. Sollte das Opfer sich später für eine Anzeige entscheiden, stünden die erhobenen Beweise für das Verfahren zur Verfügung.
Die Datengrundlagen zu Anzeigen von Sexualstraftaten seien nicht sehr ausgegoren, sagte Keller-Sutter. Es gebe grosse Differenzen zwischen den Kantonen. «Hier müssen wir präziser werden.»
Zusammenführung mit Dialog «Häusliche Gewalt»
Bessere Daten zu Sexualdelikten in der Schweiz und verschiedenen Formen dieser Art von Gewalt forderte kürzlich bereits die internationale Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats (Grevio). Sie hatte die Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz überprüft.
Nach der Bestandesaufnahme vom Montag würden die drei bezeichneten Handlungsfelder vertieft, sagte Keller-Sutter. Im nächsten Jahr soll der Dialog «Sexuelle Gewalt» mit dem Dialog «Häusliche Gewalt» zusammengeführt und eng mit dem Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention koordiniert werden.
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Hauptakteure im Dialog sind neben dem Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) die KKJPD, die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren und das Eidgenössische Gleichstellungsbüro. Vertreten waren auch das Bundesamt für Statistik und die wichtigsten Organisationen der kantonalen Polizeien, der Staatsanwaltschaften, der Gerichte, des Opferschutzes und die Kriminalprävention. (SDA/bgs)