Ein Nidwaldner Wirt, der vor 14 Monaten Bundesrat Alain Berset (50) bedroht hat, kommt vorerst ungeschoren davon. In einem Video, das viral ging, hatte der Mann den Gesundheitsminister wegen dessen Corona-Politik davor gewarnt, in die Innerschweiz zu kommen: «Wenn ich du wäre, würde ich nicht mehr aus dem Haus gehen.»
Die Bundesanwaltschaft hat den Wirt per Strafbefehl wegen Drohung und übler Nachrede verurteilt. Sollte er die Probezeit von zwei Jahren nicht bestehen, muss er 2000 Franken Strafe zahlen.
Droher haben wenig zu befürchten
Das Beispiel zeigt: Mit Drohern, die hiesige Politiker mit Hassbotschaften zudecken, gehen die Justizbehörden pfleglicher um als im Fall der deutschen Aussenministerin Annalena Baerbock (41), deren Hater – ein 39-jähriger Student aus Zürich – die Staatsanwaltschaft mit 1800 Franken büsste.
Denn Bersets Beispiel ist kein Einzelfall: Justizministerin Karin Keller-Sutter (58) zeigte einen Mann an, der sie 2017 auf Facebook übelst bedroht hatte. Dafür wurde der Mann vor drei Jahren wegen Aufforderung zu Gewalt und wegen Beschimpfung verurteilt. Auch hier war die Geldstrafe nur – 120 Franken – bedingt.
Drohungen haben zugenommen
2021 zählte das Bundesamt für Polizei (Fedpol) 1215 Drohungen gegen Mitglieder des Bundesrats, des eidgenössischen Parlaments und der Bundesverwaltung. 120 Fälle nahm das Amt so ernst, dass es die Droher per Brief verwarnte, Polizisten vorbeischickte oder Strafanzeige erstattete.
Die Dunkelziffer der Beleidigungen und Bedrohungen wird höher sein. Viele Politiker scheuen den Aufwand, jeden Hater anzuzeigen. Andere haben sich längst mit diesen abgefunden.