Auf einen Blick
- Bundeskanzlei reicht Strafanzeige wegen verdächtiger Unterschriften für Volksinitiativen ein
- Grüne fordern Verbot des bezahlten Sammelns von Unterschriften
- Rund 21'000 verdächtige Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen entdeckt
Der Unterschriften-Bschiss hallt weiter nach: Die Bundeskanzlei hat wegen mutmasslicher Wahlfälschung erneut eine Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht, wie sie am Dienstag mitteilt. Der Grund: rund 21'000 verdächtige Unterschriften für fünf verschiedene Volksinitiativen.
«Die der Strafanzeige beigefügten Beweismittel deuten darauf hin, dass Unterschriften gefälscht worden sein könnten», schreibt die Bundeskanzlei. Sie stellt aber auch klar, dass die meisten betroffenen Unterschriften bereits von den Gemeinden als ungültig erklärt worden seien.
Grüne fordern Verbot des bezahlten Sammelns
Der Grossteil der Unterschriften stamme aus dem dritten Quartal 2024, erläutert die Bundeskanzlei. Weitere Details könne sie jedoch in Absprache mit den Strafverfolgungsbehörden nicht bekanntgeben – um laufende Ermittlungen nicht zu gefährden.
Kurz nach der Bekanntgabe der Anzeige folgen erste Reaktionen. «Der Skandal um gefälschte Unterschriften wird immer grösser und die Bürgerlichen schauen tatenlos zu», schreiben etwa die Grünen in einem Beitrag auf dem Kurznachrichtendienst X. Sie fordern weiterhin ein Verbot des bezahlten Unterschriftensammelns. «Wir müssen jetzt handeln, damit wir das Vertrauen in die Demokratie erhalten», so die Partei.
Auch in Zukunft werde bei Verdacht angezeigt
Bereits 2022 und 2024 reichte die Bundeskanzlei ähnliche Anzeigen ein. Sie schöpfe die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten voll aus, um die Integrität des Sammelprozesses zu schützen, schreibt die Behörde. Dazu gehörten verstärkte Kontrollen bei der Auszählung sowie ein engmaschigeres Monitoring in Zusammenarbeit mit Kantonen und Gemeinden.
Ebenfalls arbeitet die Bundeskanzlei an präventiven Lösungen: Ein Runder Tisch zur «Integrität von Unterschriftensammlungen» soll einen Verhaltenskodex für Initiativ- und Referendumskomitees sowie Sammelorganisationen entwickeln. Auch technische Lösungen zum Schutz vor Missbrauch werden in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft geprüft. Zudem werde sie auch in Zukunft Strafanzeige erstatten, wenn Hinweise auf strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen.