Bundesanwalt krebst zurück
Lauber zahlt Star-Anwalt nun doch aus eigener Tasche

Bundesanwalt Michael Lauber liess sich seine Anwälte von den Steuerzahlern berappen. Das sorgte für Kritik. Nun erstattet er die Kosten zurück.
Publiziert: 25.06.2020 um 13:33 Uhr
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Bundesanwalt Michael Lauber zahlt seine Anwälte nun doch selbst – zumindest, bis die Finanzdelegation definitiv entschieden hat, wer die Kosten tragen muss.
Foto: DUKAS

Bundesanwalt Michael Lauber (54) erstattet die Anwaltskosten zurück, die im Zusammenhang mit dem Disziplinarverfahren gegen ihn bisher entstanden sind. Das teilte die Finanzdelegation des Parlaments (FinDel) mit.

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft hat Lauber für Star-Anwalt Lorenz Erni und eine weitere Anwältin bis jetzt knapp 39'900 Franken bezahlt. Den Betrag gab die Behörde auf Anfrage von Parlamentariern bekannt. Wie hoch genau die Kosten ausfallen werden, werde nach dem rechtskräftigen Beschwerdeentscheid des Bundesverwaltungsgerichts abschliessend zu bestimmen sein, hiess es.

Es ist rechtlich unklar, wer für die Anwaltskosten aufkommen muss. Ist es der Bund und damit der Steuerzahler? Oder Lauber persönlich? Die FinDel klärt das derzeit ab. Lauber hatte allerdings beschlossen, dass bis zum definitiven Entscheid die Kosten vorübergehend von der Bundesanwaltschaft getragen werden. Dieser Entscheid war sehr umstritten. Nun krebst Lauber zurück. Er werde den Betrag sofort zurückerstatten, teilt er mit.

Happiges Urteil der Aufseher

Die Aufsichtsbehörde über die Bundesanwaltschaft (AB-BA) hatte im Mai 2019 gegen Lauber ein Disziplinarverfahren eröffnet, im Zusammenhang mit den Verfahren um den Weltfussballverband Fifa. Im März gab die AB-BA bekannt, dass Lauber aus ihrer Sicht verschiedene Amtspflichten verletzt habe. Sie will ihm den Lohn für ein Jahr um acht Prozent kürzen.

Gegen diese Verfügung reichte Lauber beim Bundesstrafgericht eine Beschwerde ein. Er betonte im Brief, dass die Verfügung der Aufsichtsbehörde vom 2. März im Disziplinarverfahren gegen ihn nicht rechtskräftig sei. Er bestritt zudem die gegen ihn erhobenen «Behauptungen und Wertungen». (SDA/lha)

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