Bund verlängert Schutzstatus S bis 2025
Ukrainer dürfen länger bleiben

Der Bund um Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider verlängert den Schutzstatus S für die aus dem Krieg geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer erneut. Sie dürfen bis im Frühling 2025 bleiben.
Publiziert: 01.11.2023 um 12:48 Uhr
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Aktualisiert: 01.11.2023 um 13:14 Uhr
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Der Schutzstatus S wird verlängert.
Foto: Keystone

Ukrainerinnen und Ukrainer können aufatmen. Der Bundesrat um Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider (59) verlängert den Schutzstatus S erneut um ein Jahr bis im März 2025. «Eine nachhaltige Stabilisierung der Lage in der Ukraine ist nicht absehbar», heisst es in der Medienmitteilung. 

Dank des Schutzstatus erhalten aus der Ukraine Geflüchtete unkompliziert und ohne Asylverfahren bei uns ein Aufenthaltsrecht. Sie können sofort eine Arbeit suchen, die Kinder dürfen die Schule besuchen. Ukrainern ist es auch erlaubt zu reisen. Ende Oktober 2023 hatten rund 66'000 Personen aus der Ukraine einen aktiven Status S in der Schweiz.

Bislang galt der Schutzstatus bis zum 4. März 2024. Jetzt wird er verlängert, wie es auch die Europäische Union (EU) bereits gemacht hat. 

«Stabilisierung nicht absehbar»

Der Bund schreibt in der Medienmitteilung, Voraussetzung für die Aufhebung sei eine «nachhaltige Stabilisierung» der Lage in der Ukraine. «Das bedeutet, dass die schwere allgemeine Gefährdung nicht mehr gegeben ist. Die jüngsten Entwicklungen zeigen, dass eine solche Stabilisierung weiterhin nicht absehbar ist.» Nach wie vor müsse auf dem gesamten Staatsgebiet der Ukraine mit kriegerischen Handlungen gerechnet werden.

Gleichzeitig will der Bundesrat, dass die Ukrainer vermehrt in der Schweiz arbeiten. «Bis Ende 2024 strebt der Bundesrat die Erhöhung der Erwerbsquote von aktuell rund 20 Prozent auf 40 Prozent an.» Dafür werde der Bund zusammen mit den Kantonen und den Sozialpartnern weitere Massnahmen ausarbeiten und umsetzen. Das diene nicht nur der Senkung der Sozialhilfekosten, sondern auch, dass die Schutzsuchenden am sozialen Leben teilnehmen könnten.

«Für die Kantone gelten künftig verbindlichere Vorgaben für den Einsatz der Bundesbeiträge. Unter anderem müssen sie neu für alle Schutzsuchenden aus der Ukraine Sprachförderungsmassnahmen vorsehen sowie das Potenzial und den Förderungsbedarf im Einzelfall abklären», schreibt der Bund weiter.

Rückkehr geplant

Die Ukrainerinnen und Ukrainer dürfen somit sicher bis im März 2025 bleiben. Was danach passiert, ist noch unklar. Der Bundesrat hat schon vor Wochen ein Konzept beraten, das die Aufhebung des S-Status vorsieht. 

In seinem «Basisszenario» rechnet der Bund damit, dass von etwa 90'000 Ukrainerinnen und Ukrainern in der Schweiz 70'000 ausreisepflichtig wären. Nach der Aufhebung des S-Status würden rund 56'000 freiwillig zurückreisen, 14'000 nicht. Das Projektteam empfiehlt eine einheitliche Ausreisefrist für alle von sechs bis neun Monaten, mit einer Ausnahme für Lehrlinge.

Die Ausreisebereitschaft dürfte aber kleiner werden, je länger der Schutzstatus bestehen bleibt. Bei einem ununterbrochenen Aufenthalt von fünf Jahren besteht zudem die Möglichkeit, eine Aufenthaltsbewilligung zu bekommen. 

Um den Ukrainern den Start in der Heimat zu erleichtern, will der Bund auch Rückkehrhilfen zahlen. Dafür rechnet man je nach Variante mit 123 beziehungsweise 191 Millionen Franken. (bro)

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