Das Parlament will Nazi-Symbole und andere extremistische Symbole verbieten. Nach dem Ständerat hat am Mittwoch auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss gutgeheissen. Während der Debatte meldete sich SVP-Nationalrat Benjamin Fischer (32) zu Wort. Der ehemalige JSVP-Präsident wollte vom zuständigen Justizminister Beat Jans (59) wissen, ob auch der Hitlergruss darunter fallen werde.
Die Frage stellte der Zürcher jedoch nicht aus Neugier, sondern weil er ein Verbot des Hitlergrusses offensichtlich falsch findet. «Sehr geehrter Herr Bundesrat, in Referaten haben wir vorhin gehört, dass es beispielsweise auch möglich wäre, dass der Hitlergruss unter diese Bestimmung fällt», so Fischer wörtlich. «Ist es also möglich, dass mit diesem Gesetz eine bestimmte Bewegung des eigenen Körpers unter Strafe gestellt wird? Es könnte also etwas, das ich mit meinem Körper tue, unter Strafe gestellt werden, falls irgendeine Behörde eine bestimmte Gesinnung daran festmacht. Wie können Sie das mit den Grundrechten vereinbaren?»
«Wegen irgendwelchen Nazi-Arschlöchern von früher»
Für Fischer ist es demnach ein Grundrecht, den Hitlergruss zu zeigen. «Ich weiss schon, in welche Richtung die Story jetzt gehen wird», sagt er, als Blick ihn am Telefon erreicht. Doch Fischer bestätigt seine Aussage: «Ich will mit Nazis nichts zu tun haben. Aber es kann nicht sein, dass wir wegen irgendwelchen Nazi-Arschlöchern von früher heute in unseren Freiheiten beschränkt werden.» Und ja, er finde, dass jeder jede Bewegung machen dürfen soll, solange er damit niemandem schadet.
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Eine Ausnahme gibt es für Fischer jedoch: «Den Hitlergruss vor einem Juden zu machen, wäre nicht einfach irgendeine Bewegung.» Aber dafür gebe es die Straftatbestände Drohung und Belästigung. Aus seiner Sicht ist das ausreichend. «Wie gesagt: Ich will mit Nazis nichts zu tun haben. Aber wir sollten aufpassen, wie weit wir darin gehen, unsere eigenen Freiheiten zu beschränken.»
Nur die SVP war gegen Verbot
Fischer und seine Partei waren die einzigen, die sich gegen ein Verbot extremistischer Symbole stark machten. Umsonst. Der Bundesrat muss nun eine gesetzliche Grundlage schaffen, die das öffentliche Tragen, das öffentliche Zeigen sowie das öffentliche Verbreiten von rassendiskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder extremistischen Symbolen unter Strafe stellt.
Dazu gehören Propagandamittel, Zeichen und Symbole, Parolen und Fahnen – und Grussformen. Nach heutiger Rechtslage ist das Zeigen von Symbolen in der Schweiz nur strafbar, wenn damit für eine rassistische Ideologie geworben wird.