Nach geltendem Recht sei der Abruf von Strom aus Reservekraftwerken in der Regel dann vorgesehen, wenn mehr Strom nachgefragt werde als an der Strombörse für den Folgetag im Angebot sei, schreibt der Bundesrat zur vorgeschlagenen Verordnungsänderung. Fachleute nennen diese Situation «fehlende Markträumung».
Mit der nun zur Diskussion stehenden Verordnung will der Bundesrat den Betrieb von Reservekraftwerken unabhängig von einer «fehlenden Markträumung» regeln. Strom aus den mit fossilen Energien betriebenen Reservekraftwerken soll also auch zur Verfügung stehen dürfen, wenn eine Strommangellage unmittelbar droht.
Mangellage abmildern
Der Einsatz der Reservekraftwerke solle helfen, eine Mangellage so gut wie möglich abzumildern, schreibt der Bundesrat zur Vorlage. Eine solche könne erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft und auch auf die Bevölkerung haben.
Für den Bund ist der Betrieb der Reservekraftwerke haushalts-neutral. Die Kosten für deren Bereitstellung und Betrieb müssen via das Netznutzungsentgelt die Stromkonsumentinnen und -konsumenten bezahlen.
Verordnung in Vernehmlassung
Die Vernehmlassung zur Verordnung über den Betrieb von Reservekraftwerken dauert bis zum 21. November. In Kraft setzen will sie der Bundesrat erst, wenn eine Strommangellage unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist.