Die Wasserkraftreserve soll als Teil der Winterreserve dazu beitragen, die Stromversorgung zu sichern, vor allem gegen Ende des Winters. Gemäss geltendem Recht wird sie ausgeschrieben. Betreiber von Wasserkraftwerken, deren Offerten berücksichtigt werden, werden vom Bund entschädigt.
Die Eidgenössische Elektrizitätskommission (Elcom) geht laut einer Mitteilung vom Donnerstag von einer besseren Versorgungslage aus als in den vergangenen Wintern. Weil auch zusätzliche von Notstromaggregaten verfügbar sind, wird die Wasserkraftreserve um ein Viertel auf 300 Gigawattstunden verkleinert. Das senke die Beschaffungskosten und entlaste die Endverbraucher, so die Elcom.
Neu im Stromgesetz geregelt
Zum letzten Mal ist in diesem Jahr die Winterreserveverordnung Rechtsgrundlage für die Ausschreibung. Anfang 2025 tritt das am 9. Juni an der Urne gutgeheissene Gesetz über die sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien in Kraft. Es schreibt Speicherkraftwerk-Betreibern neu vor, eine Winterreserve zu bilden.
Die Elcom behält sich schon für den kommenden Winter vor, Kraftwerksbetreiber zum Halten einer Reserve zu verpflichten. Dies für den Fall, dass mit der Ausschreibung und zu angemessenen Kosten nicht genügend Reserven gesichert werden können. Gehalten werden muss die Reserve zwischen Anfang Februar und Mitte Mai 2025.