Energieminister Albert Rösti (56) will auf Nummer sicher gehen. Um die Stromversorgung jederzeit sicherzustellen, sollen Kraftwerke gebaut werden, die im Notfall Öl, Diesel und Gas verbrennen. Drei solcher Kraftwerke gibt es schon, in Birr (AG), Cornaux (NE) und Monthey (VS). Sie wurden gestützt auf Notrecht errichtet, das 2026 ausläuft. Doch auch danach soll es weiterhin Reservekraftwerke geben. Das Bundesamt für Energie hat darum eine Ausschreibung gestartet.
Doch nun der Knall: Der Bund bricht die Ausschreibung für neue Reservekraftwerke ab, obwohl schon fünf Offerten eingegangen sind. Grund dafür sind die zu hohen offerierten Kosten, wie das Bundesamt für Energie (BFE) am Dienstag schrieb. Das BFE will nun direkt mit den Anbietern verhandeln.
Durch die Verhandlungen mit den einzelnen Anbietern will man «genauer auf einzelne Projekte eingehen», sagt Sprecherin Marianne Zünd. «Es geht dabei nicht nur um den Preis, sondern dass auch andere Kriterien besser erfüllt werden.» Welche Kraftwerke sich beworben haben und ob auch die drei bisherigen Reservekraftwerke eine Offerte eingereicht haben, will Zünd nicht sagen. Auch nicht, um wie viel die Angebote zu teuer sind.
Energiepolitiker: «Der Teufel steckt im Detail»
Doch es ist nicht das einzige Hindernis. Aktuell ist das Gesetz, das den Betrieb der Reservekraftwerke längerfristig regeln soll, im Parlament. Die Energiepolitiker stimmen zwar grundsätzlich einer Stromreserve zu – wollen aber auch andere Varianten überprüfen. «Grundsätzlich wollen alle eine Stromreserve», sagt Kommissionspräsident Christian Imark (42). «Aber der Teufel steckt im Detail.» Noch seien viele Fragen offen, zum Beispiel welche Technologie Priorität haben soll – reine Gaskraftwerke oder Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen? Letztere hätten den Vorteil, dass sie deutlich effizienter seien. Ebenfalls soll geprüft werden, ob die bestehenden Reservekraftwerke länger laufen könnten.
Doch selbst, wenn das Parlament noch Anpassungen verlangt, oder das Gesetz gleich ganz verwirft – die Verhandlungen würden vorerst weitergehen, sagt Zünd. «Die Verhandlungen müssen parallel laufen, weil schon 2026 die Anlagen stehen müssten.»
Kritik der Juristen
Misstöne gibt es schon länger: Die Juristen des Bundes allerdings kritisierten Röstis Pläne und bewerteten sein Vorgehen als verfassungswidrig. Weder dürfe der Bund Stromproduktionsanlagen in Auftrag geben, noch die geplanten Kraftwerke über das sogenannte Netznutzungsentgeld finanzieren. Denn dieses sei für die Stromnetze reserviert, nicht für den Bau neuer Anlagen.
Das zuständige BFE wies die Kritik der Juristen zurück: Die Reservekraftwerke würden im Notfall dazu dienen, das Stromnetz zu stabilisieren. Damit habe der Bund das Recht, diese Anlagen zu betreiben und sie auch über die Netznutzungsgebühr zu finanzieren.