Städter schiessen Jagdgesetz ab
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Enttäuschte Bergler:Städter schiessen Jagdgesetz ab

Berggebiete fühlen sich im Stich gelassen
Städter schiessen Jagdgesetz ab

Der Wolfsschutz wird in der Schweiz nicht gelockert. Die Bevölkerung lehnt das Jagdgesetz mit 51,9 Prozent ab. Doch die Diskussion um die nächste Revision ist bereits im Gange.
Publiziert: 27.09.2020 um 22:38 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2020 um 13:49 Uhr
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Der Bündner CVP-Ständerat Stefan Engler muss beim Jagdgesetz eine Niederlage hinnehmen.
Foto: Keystone
Ladina Triaca

Wo viele Wölfe leben, hatte es das Jagdgesetz leicht. So stimmten im Wallis oder in Graubünden über zwei Drittel der Bevölkerung für eine Lockerung des Wolfsschutzes. In Kantonen mit grossen Städten – wie Genf oder Basel-Stadt – hatte die Vorlage hingegen keine Chance.

Die Mobilisierung war auf beiden Seiten stark, doch am Ende schossen die urbanen Gebiete das neue Jagdgesetz mit 51,9 Prozent ab.

Dementsprechend gross war die Enttäuschung auf Seiten der Bergler. «Es ist uns nicht gelungen, der Stadtbevölkerung die Nöte und Ängste der Bergbauernfamilien aufzuzeigen», sagte CVP-Ständerat Stefan Engler (60), als die Niederlage am frühen Sonntagabend feststand.

Tierschützer haben gut mobilisiert

In Feierlaune waren hingegen die linksgrünen Parteien sowie die grossen Umweltverbände WWF und Pro Natura. Sie hatten mit einer rund zwei Millionen Franken teuren Kampagne stark gegen das neue Gesetz mobilisiert.

Mit dem Nein haben sie erreicht, dass Wölfe auch künftig nicht präventiv geschossen werden dürfen und dass die Kantone bei Wolfsabschüssen nach wie vor die Zustimmung des Bundes einholen müssen.

Rund 80 Wölfe

Doch auch diese Jagdregeln sind nicht in Stein gemeisselt. Bereits jetzt beginnen die Diskussionen um eine nächste Änderung des Jagdgesetzes. Denn das geltende Gesetz stammt von 1986. Damals gab es keine Wölfe mehr in der Schweiz. Inzwischen ist ihr Bestand auf rund 80 Tiere angewachsen – und die Rudel dürften sich weiter vermehren.

SP-Ständerat und Abstimmungssieger Daniel Jositsch (55) stellt sich denn auch nicht grundsätzlich gegen eine Regulierung des Wolfsbestandes. Er habe bereits einen Vorstoss entworfen, den er in der nächsten Session einreichen könne, sagt Jositsch.

Der Bevölkerung ging das neue Jagdgesetz zu weit. Dass Wölfe geschossen werden könnten, bevor sie zum Problem werden, verstand die Mehrheit der Stimmenden nicht.

Kantone könnten sich bewegen

Beim neuen Anlauf müsse man einige Punkte unbedingt ändern, so Jositsch. «Die Kompetenzen für die Abschussbewilligungen müssen beim Bund bleiben», findet er. Zudem müsse das Parlament ausschliessen, dass der Bundesrat geschützte Tierarten – wie Luchs und Biber – auf die Liste der regulierbaren Arten setzen kann. «Und schliesslich darf ein Wolf nicht aufgrund eines blossen Verdachts abgeschossen werden, sondern erst wenn er Schaden anrichtet.»

Insbesondere der letzte Punkt dürfte noch zu reden geben. Wolfsgegner wie Stefan Engler betonen, dass der Sinn der Wolfsregulierung darin bestehe, «durch vorbeugendes Handeln Schafrisse zu verhindern». Allerdings wäre er jedoch bereit, auf den Machtzuwachs für die Kantone zu verzichten.

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