Beim Familiennachzug haben EU-Bürger mehr Rechte
Bald ist Schluss mit der Benachteiligung von Schweizern

Wer einen Schweizer Pass hat, ist beim Familiennachzug heute schlechter gestellt als EU-Bürger. Angestossen durch Blick, dürfte die Gesetzeslücke nun bald gestopft sein.
Publiziert: 23.06.2023 um 21:24 Uhr
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SP-Nationalrat Angelo Barrile hat die Abschaffung der Inländerdiskriminierung gefordert. Nun macht das Parlament Nägel mit Köpfen.
Foto: Valeriano Di Domenico

Es gibt einen Bereich, in dem haben EU-Bürger in unserem Land mehr Rechte als Schweizer: beim Familiennachzug. Während beispielsweise eine Deutsche ihren Vater aus der Türkei in die Schweiz holen darf, hat jemand mit Schweizer Pass dieses Recht nicht.

Diese Benachteiligung wird nun aus der Welt geschafft – dank Blick. Vor vier Jahren hatte Blick über die Inländerdiskriminierung berichtet. SP-Nationalrat Angelo Barrile (46) reichte daraufhin eine parlamentarische Initiative ein. Hatte sich das Parlament in der Vergangenheit dagegen gesträubt, die Gesetzeslücke zu stopfen, war man jetzt bereit zu handeln. National- und Ständerat nahmen den Vorstoss an. Und auch 19 Kantone haben sich für die Änderung ausgesprochen.

Konkreter Vorschlag liegt auf dem Tisch

Nun hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrats einen konkreten Vorschlag für eine Änderung des Ausländergesetzes verabschiedet. Neu sollen Schweizerinnen und Schweizer nicht nur ihre Ehepartner und minderjährige Kinder aus Drittstaaten nachziehen können. Sondern zum Beispiel auch die Eltern. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie für ihren Unterhalt aufkommen, sich die Nachzügler eine Wohnung haben und sich in der Schweiz integrieren.

Die heutige Situation verstösst gegen die Verfassung. Das hat das Bundesgericht schon vor über einem Jahrzehnt festgehalten und das Parlament aufgefordert, die stossende Ungleichbehandlung abzuschaffen. Doch die bürgerliche Mehrheit sträubte sich dagegen.

SVP dagegen

Inzwischen ist es nur noch eine Minderheit, die an der Inländerdiskriminierung festhalten will. Im Nationalrat stimmten die SVP und einige Mitte-Vertreter – darunter Mitte-Präsident Gerhard Pfister 60) – gegen die Gesetzesänderung. Die SVP fürchtet, damit die Schleusen zu öffnen. Statt Schweizern mehr Rechte zu geben, müsse man jene von EU-Bürgern einschränken. Was bedeuten würde, dass man das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandeln müsste.

Als Nächstes wird sich jetzt der Bundesrat zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung äussern. Danach dürften National- und Ständerat sie unter Dach und Fach bringen. (lha)

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