Auf einen Blick
- Krankenkassenprämien steigen 2024 um etwa 6 Prozent
- Die Gesundheitsreform Efas soll Fehlanreize beseitigen und Kosten senken
- Die Befürworter starten am Dienstag mit der Abstimmungskampagne
Die Krankenkassenprämien steigen auch kommendes Jahr stark. Im Schnitt dürften es um die 6 Prozent sein. Der Abstimmungskampf um die nächste Gesundheitsreform, die Ende November zur Abstimmung steht, ist daher bereits in vollem Gang. Die Reform zur einheitlichen Finanzierung von Gesundheitsleistungen (Efas) zielt darauf ab, Fehlanreize im System zu beseitigen, die Versorgung der Bevölkerung zu verbessern und die Kosten zu senken.
Die Gegner der Vorlage sind vergangene Woche in den Abstimmungskampf gestartet. Sie glauben, dass die Krankenkassenprämien nicht sinken, sondern weiter steigen könnten. Im Blick rechneten sie vor, dass aufgrund der neuen Berechnung zum Beispiel eine Blinddarm-Operation rund 370 Franken teurer komme für den einzelnen Patienten.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Gesundheitsreform Efas – darunter der Bundesrat und das Parlament – argumentieren genau gegenteilig. Sie rechnen damit, dass die Prämien mit dem neuen System deutlich sinken. Die Efas-Befürworter, ein überparteiliches Komitee, starten ihre Abstimmungskampagne am Dienstag mit einer Medienkonferenz in Bern.
Kantone werden stärker belastet
Konkret hätte die Gesundheitsreform gemäss den Efas-Befürwortern – wäre sie bereits eingeführt – die Prämienzahlenden im Jahr 2022 mit 826 Millionen Franken entlastet (vgl. Grafik). Diese Gesundheitszahlen stehen so im Abstimmungsbüchlein. Diese Summe müssten stattdessen die Kantone übernehmen. Der Grund dafür ist die Zunahme von ambulanten Behandlungen, bei denen Patientinnen oder Patienten am selben Tag nach Hause gehen können.
Bisher tragen die Kantone 55 Prozent der Kosten für stationäre Behandlungen – also solche mit Spitalübernachtungen –, während sie für ambulante Behandlungen kaum zahlen mussten. Dadurch konnten sie in den letzten Jahren viel Steuergeld sparen, da die stationären Behandlungen stagnieren.
Der neue Schlüssel sieht vor, dass die Kantone zukünftig – nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Patienten – für mindestens 26,9 Prozent und die Kassen über die Prämien für höchstens 73,1 Prozent der Kosten aufkommen. Und zwar unabhängig davon, ob die Leistung ambulant erbracht wird oder stationär.
Ambulante Behandlungen effizienter und günstiger
Da der Trend zu ambulanten Behandlungen weiter zunimmt, müssten die Kantone ab 2028 deutlich mehr Kosten übernehmen – zwischen 1,5 und 2,5 Milliarden Franken, wie Berechnungen des Bundes zeigen. Diesen Betrag könnten die Prämienzahlenden dann einsparen.
Thomas Christen (49), stellvertretender Direktor des Bundesamts für Gesundheit, sagte an einem Mediengespräch im September: «Die ambulanten Kosten wachsen seit Jahren am stärksten. Und weil die Kantone nichts an diese Kosten zahlen, geht das Wachstum zulasten der Versicherten. Mit der Reform wird diese Verlagerung auf die Prämien gestoppt.»
Durch den medizinischen Fortschritt können heute immer mehr Behandlungen ambulant durchgeführt werden. Dies ist laut den Befürwortern der Reform vorteilhaft, da ambulante Behandlungen oft medizinisch effizienter und kostengünstiger sind. Sie kritisieren allerdings, dass viele Eingriffe nach wie vor stationär vorgenommen würden, auch wenn dies medizinisch nicht notwendig sei.