Axpo-Rettungsschirm
Ständerat will Kantone in die Pflicht nehmen

Der Ständerat hat sich am Donnerstag erneut mit dem Rettungsschirm für Stromunternehmen befasst. Dabei beschloss er unter anderem zusätzliche Pflichten für Eignerkantone. Beim Boni-Verbot schloss er sich dem Nationalrat an.
Publiziert: 15.09.2022 um 15:05 Uhr
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Der Axpo-Rettungschirm wurde nochmals im Ständerat diskutiert.
Foto: Thomas Meier

Die Debatte in der kleinen Kammer stand unter dem Eindruck der bereits beschlossenen Hilfen für den Stromkonzern Axpo. Statt nur mit den bestehenden Differenzen zum Nationalrat befasste sich die kleine Kammer mit einer Reihe von Einzelanträgen.

Ruedi Noser (61, FDP) beantragte erfolgreich, Kantone, die Aktionäre eines Stromkonzerns sind, zu Stützungsmassnahmen verpflichten. Erfolgen diese nicht, soll der Bundesrat eine Nachfrist ansetzen. Dies entspreche der Stossrichtung der Vorlage, wonach der Bund nur subsidiär tätig werden solle, argumentierte Noser.

Kantone in einem Topf

Energieministerin Simonetta Sommaruga (62) wandte dagegen ohne Erfolg ein, es gehe um die Versorgungssicherheit und um Situationen, in denen die Zeit dränge. Die Hilfen seien so gestaltet, dass sie nur beansprucht würden, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft seien. Die Subsidiarität sei bereits gewährleistet.

Eva Herzog (60, SP) sprach sich dafür aus, eine Differenz zu schaffen, damit man sich nochmals mit der Sache befassen könne. Denn der Gesetzesentwurf unterscheide ohne die Änderung nicht zwischen den Kantonen, sagte sie. Es spiele keine Rolle, ob diese Aktionäre von Stromkonzernen seien.

Verwirrung im Rat

Dabei geht es auch um die Verteilung möglicher Darlehensverluste - und von Risikozuschlägen, die Unternehmen auf geliehenes Geld zahlen müssen.

Der Ständerat nahm den Einzelantrag Nosers schliesslich mit 27 zu 12 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Abstimmung musste allerdings wiederholt werden, da im Rat Verwirrung entstanden war.

Keine Preis-Pflicht im Inland

Keine Mehrheit fand dagegen ein weiterer Einzelantrag von Stefan Engler (62, Mitte). Er wollte Stromunternehmen, die Hilfe beantragen, verpflichten, ihre Produktion zu angemessenen Tarifen im Inland zu verkaufen.

Englers Innerrhoder Parteikollege Daniel Fässler (62) äusserte Zweifel an der Praktikabilität des Vorschlags. Dies unter anderem, weil Produzenten ihren Strom oft lange im Voraus an den Strombörsen verkauften.

Sommaruga stellte sich ebenfalls gegen die Idee. Es bestehe die Gefahr, dass bei einer solchen Verpflichtung Liquiditätsprobleme von Unternehmen verschärft würden. Dies laufe dem Sinn des Rettungsschirms zuwider.

Auch Ständerat will Boni-Verbot

Zu reden gaben in der Ständeratsdebatte auch mehrere Punkte, die der Nationalrat am Dienstag in die Vorlage eingebaut hatte.

Im Grundsatz einverstanden erklärte sich die kleine Kammer mit dem vom Nationalrat gewünschten Verbot der Auszahlung von Boni und Prämien für Unternehmen, die den Rettungsschirm beanspruchen.

Kein Anspruch auf Kredit

Noch strittig ist allerdings die genaue Formulierung der Bestimmung. Dabei geht es unter anderem darum, ab wann das Verbot gelten soll. Der Ständerat änderte sie ab, der Nationalrat muss sich nochmals damit befassen.

Oppositionslos beharrte der Ständerat auf einer Differenz, die er bei der ersten Beratung im Juni beschlossen hatte. Er will weiterhin eine Bestimmung streichen, wonach kein Rechtsanspruch auf Gelder aus dem Rettungsschirm besteht. Bundesrat und Nationalrat lehnen dies ab.

Entscheide gelten nicht rückwirkend

Nach dem Nationalrat entschied auch der Ständerat dagegen, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Rettungsschirm für alle subsidiären Finanzhilfen gelten, die der Bundesrat bereits vor der Inkraftsetzung gewährt hat.

Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat. Die verbliebenen Differenzen sollen noch in der Herbstsession ausgeräumt und die Vorlage danach für dringlich erklärt werden.

Geld fliesst erst im Notfall

Im Grundsatz hatten beide Räte dem Rettungsschirm schon vor der Debatte am Donnerstag gutgeheissen: Der Nationalrat tat dies am Dienstag, der Ständerat bereits in der Sommersession.

Systemkritische Stromunternehmen müssen für den Rettungsschirm jedes Jahr eine Bereitstellungspauschale entrichten. Es soll Geld nur fliessen, wenn ein Unternehmen alles Zumutbare unternommen hat, um seine Liquiditätsprobleme zu lösen und nicht überschuldet ist. Die Bedingungen für die Darlehen sind unattraktiv. Diese müssen marktgerecht verzinst werden, und es wird ein Risikozuschlag fällig. Es gilt zudem ein Dividendenverbot.

Extra Session für Axpo

Der Bundesrat hatte den Rettungsschirm bereits vor Beginn der laufenden Session aktiviert. Hintergrund war ein Ersuchen des Stromkonzerns Axpo. Für diesen stellte die Landesregierung vier Milliarden Franken bereit, die Finanzdelegation der Räte stimmte zu.

Weil die SVP-Fraktion eine ausserordentliche Session verlangt hat, wird über den dringlichen Nachtragskredit für die Bereitstellung des Darlehens an die Axpo separat entschieden. Die Diskussion findet in beiden Räten in der dritten Sessionswoche statt.

(SDA)

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