Auf einen Blick
- Bundesrat erlaubt automatisiertes Fahren und Parkieren ab 1. März
- Führerlose Fahrzeuge auf bewilligten Strecken mit Überwachung durch Operator möglich
- Kantone zuständig für Streckenbewilligung, Fahrzeuge benötigen Typengenehmigung
Der Bundesrat hat am Freitag eine entsprechende Verordnung verabschiedet, die am 1. März in Kraft tritt, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte.
In der Verordnung ist weiter festgehalten, dass ab diesem Zeitpunkt auch das automatisierte Parkieren eines Autos erlaubt sein wird, ohne dass sich ein Fahrer im Innern des Fahrzeuges befindet – jedoch nur auf dafür definierten Parkplätzen und Parkhäusern.
Operator muss Fahrzeug überwachen
Ebenfalls möglich wird der Einsatz von führerlosen Fahrzeugen auf bewilligten Strecken. Sie müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden. Wenn das Fahrzeug eine Situation nicht selber lösen kann, soll der Operator zum Beispiel ein Fahrmanöver vorschlagen.
Für die Bewilligung der Strecken sind die Kantone zuständig. Führerlose Fahrzeuge könnten insbesondere für den Gütertransport und auf der letzten Meile attraktiv sein, schreibt der Bundesrat. Er betont ausserdem, dass Fahrzeuge mit Automatisierungssystemen eine Typengenehmigung benötigten. Ausserdem müssten die Hersteller «auf umfassende Weise nachweisen, wie die Verkehrssicherheit und der Verkehrsfluss» gewährleistet werden können.