Aufteilung der OECD-Steuermillionen
Die Hälfte für den Bund

Weder der Bund noch die Kantone sollen die gesamten Mehreinnahmen für sich beanspruchen können, die die OECD-Steuerreform wohl bringt. Fifty-fifty sei die Lösung, findet die zuständige Nationalratskommission.
Publiziert: 26.10.2022 um 12:54 Uhr
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Aktualisiert: 26.10.2022 um 12:58 Uhr
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Vom Millionensegen der OECD-Steuerreform soll der Bund die Hälfte einstreichen.
Foto: Keystone

Die globale Mindeststeuer für Unternehmen führt wohl auch in der Schweiz zu Mehreinnahmen bei den Steuerbehörden. Diese Zusatzeinnahmen der OECD-Steuerreform sollen sich Bund und Kantone ehr- und redlich hälftig aufteilen, findet die zuständige Nationalratskommission.

Anders sah man das im Stöckli. Die Kantonsvertreter im Ständerat hatten sich Ende September dafür ausgesprochen, dem Bund bloss ein Viertel der Mehreinnahmen abzugeben. Drei Viertel sollten in den Steuersäckel der Kantone fliessen. Doch schon diese Lösung war ein Kompromiss zwischen Bundesrat und Kantonen. Denn ursprünglich war die Idee, dass die Kantone die gesamten Zusatzeinnahmen einstreichen sollen.

Andere Anträge chancenlos

Angesichts der hohen Überschüsse, die die Kantone im Frühling auswiesen, und des grossen Defizits des Bundes wegen Corona will man nun offenbar einen anderen Weg einschlagen. Die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) beantragt nun knapp die Halbierung der absehbaren Mehreinnahmen.

Anders lautende Anträge, die Mehreinnahmen vollumfänglich den Kantonen beziehungsweise dem Bund zu überlassen, fanden keine Unterstützung. Ebenso lehnt es die WAK-N ab, den Kantonen genauer vorzuschreiben, wie sie ihre Zusatzeinnahmen auf die Gemeinden verteilen sollen.

2000 Firmen betroffen

Unbestritten sind die Grundpfeiler der OECD-Steuerreform. In deren Zentrum steht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz von über 750 Millionen Euro im Jahr. Betroffen von der Reform sind laut dem Bundesrat in der Schweiz etwa 2000 Unternehmen. Nicht unter die neue Regelung fallen 600'000 rein national tätige KMU.

Für die Umsetzung der Reform ist eine Verfassungsänderung nötig, über die nach dem Parlament im Frühsommer 2023 auch Volk und Stände befinden müssen. Auf dieser Basis soll ab 2024 die OECD-Steuerreform in der Schweiz umgesetzt werden – zunächst befristet auf dem Verordnungsweg, später mit einem ordentlichen Gesetz. (SDA)

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