Auf Gesuch der USA
Belastet russischer Häftling das Gipfeltreffen?

Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde eines dem Kreml nahestehenden, russischen Geschäftsmann nicht eingetreten. Dieser bleibt somit in Auslieferungshaft.
Publiziert: 08.06.2021 um 17:43 Uhr
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Aktualisiert: 08.06.2021 um 17:58 Uhr
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Es ist ein historisches Treffen: US-Präsident Joe Biden wird am 16. Juni in Genf sein ...
Foto: Keystone

Und das ausgerechnet wenige Tage vor dem Treffen der Weltmächte in Genf. Zum ersten Mal seit seinem Amtsantritt im Januar trifft US-Präsident Joe Biden (78) am 16. Juni auf seinen russischen Amtskollegen Wladimir Putin (68).

Die Stimmung könnte allerdings gedrückt sein. Denn gerade jetzt hat das Bundesgericht in Lausanne beschlossen, dass der dem Kreml nahestehende, russischen Geschäftsmann Vladislav Kliushin in Schweizer Auslieferungshaft bleiben muss.

Die Richter sind auf die Beschwerde des Mannes nicht eingetreten. Kliushin war am 21. März im Kanton Wallis verhaftet worden – auf ein Gesuch der US-Justiz hin.

Gemäss dem Wirtschafts-Portal «Gotham City» handelt es bei Kliushin um einen engen Mitarbeiter von Alexei Gromov. Gromov ist ein hoher Beamter in der Administration von Präsident Putin und verantwortlich für die Medienkontrolle. Er wurde vor zwei Monaten unter US-Sanktionen gestellt.

Kliushin soll der Schöpfer eines Medienüberwachungssystems sein, das von den russischen Behörden verwendet wird. Aus dem kürzlich publizierten Urteil des Bundesgerichts geht nicht hervor, welche Gründe das US-Justizministerium im Auslieferungsgesuch aufführte.

Auslieferung ist noch nicht beschlossen

Im Entscheid heisst es lediglich, dass die Amerikaner ihr Ersuchen am 20. März per E-Mail schickten. Das Bundesamt für Justiz habe am folgenden Tag die Verhaftung von Kliushin angeordnet. In Sitten VS inhaftiert, legte Kliushin dagegen erfolglos Beschwerde ein.

Er sei sofort aus der Auslieferungshaft zu entlassen. Gleichzeitig sei ihm eine Entschädigung von 200 Franken «für jeden Tag ungerechtfertigte Haft zuzusprechen», hatte Kliushin verlangt.

Ob der Russe tatsächlich an die USA ausgeliefert wird, entscheidet sich im Rahmen des Auslieferungsverfahrens. (dba/SDA)

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