Anstieg von Schlichtungen im zweiten Halbjahr 2023 – nur jede zweite abgeschlossen
Schweiz von Einsprache-Welle gegen Mietzinserhöhungen überrollt

Die Anzahl an Schlichtungsverfahren rund ums Wohnen ist 2023 um 80 Prozent angestiegen. Hauptgrund: Die Mietzinserhöhungen im letzten Jahr. Die Behörden konnten nur die Hälfte der neuen Fälle aus der zweiten Jahreshälfte abschliessen.
Publiziert: 19.03.2024 um 12:55 Uhr
|
Aktualisiert: 19.03.2024 um 15:27 Uhr
1/5
Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat einen ungewöhnlich hohen Anstieg von miet- oder pachtrechtlichen Verfahren verzeichnet. (Archivbild)
Foto: ENNIO LEANZA

Die Schweizer Mieterschaft zeigt sich kämpferisch: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat in der zweiten Hälfte 2023 gegenüber dem ersten Halbjahr einen ungewöhnlich hohen Anstieg von fast 50 Prozent an Schlichtungsverfahren verzeichnet. Dabei hatte die Verfahrensanzahl schon in den ersten sechs Monaten des vergangenen Jahres zugenommen. Gegenüber 2022 stiegen die Fälle um ganze 80 Prozent an.

Hauptgrund für die vielen Schlichtungsverfahren waren die Mietzinserhöhungen. Diese haben mit über einem Drittel den grössten Anteil der mittlerweile erledigten Verfahren ausgemacht, wie das BWO am Dienstag mitteilte. In neun von zehn Fällen konnte eine Einigung erzielt werden.

Das BWO hatte im vergangenen Jahr zweimal den hypothekarischen Referenzzinssatz erhöht. Im Juni 2023 auf 1,5 Prozent und im letzten Dezember dann auf 1,75 Prozent. Der zweithäufigste Grund für Schlichtungsverfahren waren ordentliche Vertragskündigungen.

Jeder vierte Fall stammt aus Zürich

21 Kantone hatten gemäss BWO mehr Verfahrens-Neueingänge als im Vorsemester. Im Kanton Basel-Landschaft hat sich die Anzahl der neuen Verfahren verdoppelt und im Kanton Freiburg gab es einen Anstieg um 141,3 Prozent. Zürich verbuchte mit 6757 Neueingängen einen Viertel aller Fälle in der Schweiz.

Zusammen mit den Neuzugängen hatten die Schlichtungsbehörden im zweiten Halbjahr 2023 insgesamt 35'707 Verfahren zu behandeln. Die Hälfte davon konnten abgeschlossen werden. In der Mehrheit gelang eine Einigung durch einen Vergleich, eine Klageanerkennung oder es gab einen Klagerückzug. Ein Viertel der Fälle ist durch Rückzug, Nichteintreten, Gegenstandslosigkeit oder Überweisung an ein Schiedsgericht abgehandelt worden.

Ende des Jahres 2023 waren noch 13'585 Verfahren hängig. Seit der Erhebung dieses Messwertes im Jahr 2005 gab es noch nie eine so hohe Anzahl an Pendenzen. (SDA/mth)

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?