Änderung des Erwerbsersatz-Gesetzes
Mamis im Parlament erhalten trotz Mandat Mutterschaftsgeld

Nach der Geburt ihres Kindes können Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub in der Schweiz künftig ihre Parlamentstätigkeit ausüben, ohne den Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung zu verlieren.
Publiziert: 25.09.2023 um 16:50 Uhr
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Aktualisiert: 25.09.2023 um 16:51 Uhr
Die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy verlor ihre Mutterschaftsentschädigung, weil sie politisiert.
Foto: Keystone

Der Nationalrat hat eine Änderung des Erwerbsersatz-Gesetzes für die Schlussabstimmung bereitgemacht. Auf die Hauptzüge der Vorlagen hatten sich beide Räte schon früher geeinigt.

Wegen einer kleinen Differenz ging die Vorlage aber nochmals zurück in den Ständerat. Umstritten war, ob die neue Regelung unabhängig davon gelten soll, ob in einem Parlament eine Vertreterlösung gilt oder nicht.

Der Nationalrat entschied sich auf Antrag seiner vorberatenden Kommission für eine von Stellvertretungen unabhängige Lösung. Der Ständerat hätte eine Abhängigkeit von Stellvertretungen gewünscht.

Ziel ist eine pragmatische Umsetzung

Der Nationalrat folgte am Montag nun dem Ständerat und schwenkte auf dessen Linie ein. Man hoffe nun auf eine pragmatische Umsetzung, hiess es vonseiten der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N).

Heute verliert eine Parlamentarierin ihre Mutterschaftsentschädigung für ihre hauptberufliche Tätigkeit, sobald sie an Sitzungen des Parlaments teilnimmt. Das Bundesgericht bestätigte dies vor einem Jahr in einem Leiturteil.

Dieses betraf die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy (44). Sie bezog nach der Geburt ihres Kindes Ende 2018 Mutterschaftsentschädigung. Im Februar 2019 nahm die sonst selbständig Erwerbende an einer Kommissionssitzung und ab dem 3. März fast täglich an weiteren Sitzungen teil.

Neue Regelung gilt auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene

Nur: Die Ausgleichskasse sprach Bertschy wegen der Teilnahme am Ratsbetrieb den Anspruch auf Entschädigung ab dem 4. März ab. Die Tätigkeit als Nationalrätin taxierte die Kasse als Erwerbstätigkeit.

Neu soll die Teilnahme von im Mutterschaftsurlaub stehenden Müttern an Sitzungen von Parlamenten nicht mehr als Aufnahme der Erwerbstätigkeit gelten. Die Frau verliert also ihre Mutterschaftsentschädigung nicht, wenn sie in einem Parlament mitarbeitet.

Dasselbe gilt für die Teilnahme an Kommissionssitzungen. Die Gesetzesänderung geht auf Standesinitiativen mehrerer Kantone zurück. Die neue Regelung wird auf Gemeinde-, Kantons- und Bundesebene gelten. (SDA)

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