Als die Berner GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy (43) im Frühjahr 2019 an Kommissionssitzungen und einer Session teilnahm, kam ihr das teuer zu stehen. Sie wurde kurz zuvor Mutter und nahm die Mutterschaftsentschädigung in Anspruch.
Das Problem: Wenn eine Parlamentarierin an Sitzungen des Parlaments teilnimmt, während sie ihre Mutterschaftsentschädigung beziehen, verlieren sie diese – auch für ihre hauptberufliche Tätigkeit. Das Bundesgericht hat dies jüngst in einem Leiturteil bestätigt.
Das soll sich ändern: Parlamentarierinnen im Mutterschaftsurlaub sollen ihren Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung in ihrem Beruf nicht mehr verlieren, wenn sie an Ratssitzungen teilnehmen. Die zuständige Ständeratskommission hat eine entsprechende Vorlage zuhanden der Räte verabschiedet.
Vier Initiativen
Vier Standesinitiativen der Kantone Zug, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Luzern schlugen eine Gesetzesänderung vor. Die Initiativen wurden von den beiden Staatspolitischen Kommissionen der Räte (SPK) deutlich begrüsst. Die Ständeratskommission schickte daraufhin einen Gesetzesentwurf in die Vernehmlassung.
Dort sei die Vorlage von der Mehrheit der Kantone und von allen Parteien ausser der SVP begrüsst worden, teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit. Dagegen stellten sich jedoch vier von sechs Wirtschaftsverbänden. In der SPK des Ständerats wurde die Änderung des Erwerbsersatzgesetzes schliesslich mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.
Vereinbarkeit von Parlament und Mutterschaft
Die heutige Situation sei nicht nur für die betroffenen Frauen unbefriedigend, sondern auch für die Institution Parlament und die Wählerinnen und Wähler, macht die Mehrheit geltend. Die Vorlage solle die Vereinbarkeit von Parlamentsmandat und Mutterschaft fördern. Die neuen Regeln sollen für Sitzungen des Parlaments und der Kommissionen auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene gelten.
Die Vorlage geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor sie voraussichtlich in der Sommersession im Ständerat behandelt wird. (SDA/bro)