Änderung beim Zertifikat
Reisen wird für Genesene einfacher

Ein Teil der Genesenen bekommt in den nächsten Tagen per Post ein neues Covid-Zertifikat. Blick erklärt, was es damit auf sich hat.
Publiziert: 31.01.2022 um 18:17 Uhr
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Aktualisiert: 01.02.2022 um 15:21 Uhr
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Tausende Genesene erhalten in den nächsten Tagen ein neues Covid-Zertifikat.
Foto: Keystone

Ferien im Ausland können für Genesene unter Umständen kompliziert werden. Denn einige Länder verlangen bei der Einreise oder für den Besuch bestimmter Orte, dass auf dem Impf-Zertifikat ersichtlich ist, ob jemand geboostert ist oder nicht. Doch bei den Schweizer Zertifikaten ist das nicht immer ersichtlich.

Das ändert der Bund nun – und passt die Impf-Zertifikate den Vorgaben der EU an. Die kleine Änderung tritt heute Montag in Kraft. Sie betrifft einerseits Personen, die wegen einer Covid-Ansteckung nur eine statt zwei Impfdosen zur Grundimmunisierung bekommen haben und sich jetzt haben boostern lassen. Bei ihnen steht heute auf dem Zertifikat bei den Angaben zur Zahl der erhaltenen Impfdosen «2/2». Womit man meinen könnte, sie hätten nur die zwei ersten Impfdosen erhalten und noch keine dritte. Neu steht dort «2/1».

Die Änderung betrifft ebenfalls Personen, die sich mit dem Impfstoff von Johnson und Johnson haben impfen lassen – für den es zur Grundimmunisierung nur eine Impfdosis braucht – und geboostert sind.

Je nach Kanton etwas anders

Schweizweit dürften wenige Zehntausend Personen von der Änderung betroffen sein. Je nach Kanton erhält man das neue Zertifikat entweder automatisch per Post zugeschickt oder man muss es beantragen. Es kommt darauf an, wo man geimpft wurde.

In der Regel bekommen zumindest diejenigen das neue Impf-Zertifikat automatisch, die sich in einem Impfzentrum haben impfen lassen. Wenn nicht – oder falls man das neue Zertifikat sehr rasch braucht – kann man sich bei der zuständigen Stelle im Kanton melden.

Zertifikate weniger lang gültig

Kein neues Zertifikat gibt es für Personen, die doppelt geimpft sind und später infiziert wurden – und darum noch keinen Booster erhalten haben. Wollen sie in ein Land reisen, das die Auffrischungsimpfung voraussetzt, müssen sie zusätzlich zum Impfnachweis noch einen Genesenen-Beleg vorlegen.

Nebst der kleinen Anpassung bei der Codierung der Zertifikate ändert sich ab dem 31. Januar 2022 auch die Gültigkeitsdauer der Corona-Nachweise. Impf- und Genesenen-Zertifikate sind neu nur noch 270 statt 365 Tage gültig. (lha)

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