Gleich über vier Vorlagen hat das Schweizer Volk am 13. Februar abzubstimmen. Eine davon ist die Initiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung». Das Volksbegehren wurde im September 2019 von mehreren Gesundheits- und Jugendorganisationen wie die Ärzteverbindung FMH sowie der Lungen- und Krebsliga eingereicht. Blick beantwortet dazu die wichtigsten Fragen zur Initiative.
Was will die Tabakwerbeverbots-Initiative?
Die Initiative fordert ein lückenloses Verbot für Tabakwerbung, die Kinder und Jugendliche erreicht. Damit wäre auch Werbung nicht mehr erlaubt, die sich zwar hauptsächlich an Erwachsene richtet, aber für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Faktisch würde damit Zigarettenwerbung auf Plakaten im öffentlichen Raum verboten. Aber auch Kinowerbung, Inserate, Festivalsponsoring und Onlinewerbung für Tabak würden in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Zulässig wären etwa noch Werbe-Mails oder Prospekte.
Gleichzeitig fordert die Initiative, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern müssen. Wie genau dies geschehen soll, lässt sie offen. Die Forderung ist auch nicht auf die Tabakprävention beschränkt.
Welche Regeln gelten heute?
Heute ist Werbung für Tabakprodukte nur in Radio und Fernsehen generell verboten. Zudem ist es untersagt, schädliche Produkte zu bewerben, die sich gezielt an Jugendliche richten – vor allem an Veranstaltungen oder in Publikationen für Jugendliche. Auch die kostenlose Abgabe von Werbeprodukten an Jugendliche ist nicht erlaubt. Eine Mehrheit der Kantone hat bereits weitergehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino sowie für das Sponsoring von Veranstaltungen.
Was halten Bundesrat und Parlament von der Initiative?
Ihnen geht das Volksbegehren zu weit. Erst im September 2021 hat das Parlament das neue Tabakproduktegesetz verabschiedet, das es der Initiative als indirekten Gegenvorschlag gegenüberstellt. Damit wird Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino landesweit verboten. Auch werden Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder Veranstaltungen mit internationaler Ausstrahlung sponsern dürfen.
Weiter möglich wäre das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen sowie Werbung an Kiosken, in der Presse oder im Internet – ausser wenn sie sich an Minderjährige richtet. Das neue Tabakproduktegesetz kann in Kraft treten, egal, wie die Abstimmung über die Volksinitiative ausgeht.
Warum kommt es dennoch zur Abstimmung?
Die Initianten halten an ihrer Volksinitiative fest. Für sie ist der indirekte Gegenvorschlag eine reine «Alibiübung». Denn genau dort, wo die Werbung bei Jugendlichen wirke, gebe es kein Verbot: im Internet. Dabei gingen heute über 80 Prozent der Tabakwerbung über das Internet und die sozialen Medien. Das sehen auch Präventions-Fachleute so. Die beschlossene Einschränkung entspreche der heutigen freiwilligen Branchenvereinbarung, die praktisch wirkungslos sei.
Was sagen die Gegner?
Die Gegner von restriktiven Werbeeinschränkungen machen geltend, dass ein legales Produkt auch beworben werden dürfe. Auch sie möchten nicht, dass Kinder und Jugendliche das Ziel von Tabakwerbung würden. Es sei aber unverhältnismässig, diese deswegen grundsätzlich zu verbieten. Mündigen Personen sei zuzutrauen, dass sie die Risiken abschätzen und selbst entscheiden könnten, ob sie die beworbenen Tabakwaren kaufen wollten.
Wie viele Menschen rauchen in der Schweiz?
In unserem Land raucht gemäss den Angaben des Bundesamts für Gesundheit (BAG) etwa jede vierte Person, also rund zwei Millionen Menschen. Dieser Anteil sei in den vergangenen zehn Jahren in etwa gleich hoch geblieben.
Und wie viele Jugendliche greifen regelmässig zur Zigarette?
Der Raucheranteil unter Jugendlichen ist ähnlich hoch wie bei den Erwachsenen. Rund 100'000 Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren sollen rauchen.
Warum liegt der Fokus der Initiative gerade auf Kinder und Jugendlichen?
Studien zeigen, dass die Entwicklungsjahre einen wichtigen Einfluss auf das spätere Suchtverhalten haben. Die Mehrheit der erwachsenen Raucher hat bereits im Jugendalter mit dem Qualmen begonnen. 2018 gaben in einer Schweizer Befragung 15 Prozent der 15-Jährigen an, in den vergangenen vier Wochen mindestens einmal geraucht zu haben. Der EU-Schnitt liegt bei 18 Prozent.
Wie steht die Schweiz im internationalen Vergleich da?
Die Schweiz schränkt Tabakwerbung weniger stark ein als viele andere europäische Länder. So sind etwa in der EU Tabakwerbung in der Presse und Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung verboten. Beim zweiten Punkt will die Schweiz allerdings ohnehin nachziehen. Alle europäischen Länder mit Ausnahme von Deutschland und Bulgarien kennen darüber hinaus ein nationales Verbot von Tabakwerbung im öffentlichen Raum. (dba)