Erst gerade sorgte das geplante Sponsoring des Zigarettenherstellers Philip Morris am Schweizer Auftritt an der Expo 2020 in Dubai für Negativschlagzeilen. Mit Konsequenzen: Bundesrat Ignazio Cassis (58) verzichtet auf die Gelder des Tabakmultis.
Und nicht nur das: Jetzt will auch die ständerätliche Gesundheitskommission die Sponsoring-Regeln im neuen Tabakproduktegesetz verschärfen. «Die Debatte um das Expo-Sponsoring hat unsere Diskussion sicher beeinflusst», sagt Kommissionspräsident und FDP-Ständerat Joachim Eder (67, ZG) zu BLICK.
Schärfere Sponsoring-Regeln
Konkret kam ein Antrag durch, wonach bei öffentlichen Anlässen von Bund, Kantonen und Gemeinden – zum Beispiel 1.-August-Feiern oder eben Weltausstellungen – kein Sponsoring durch die Tabakindustrie erfolgen darf. «Dieser Antrag wurde erst vor der Sitzung eingereicht und kam durch», so Eder.
Auch Veranstaltungen mit internationalem Charakter dürfen nicht mehr gesponsert werden – darunter fallen laut Eder zum Beispiel das Jazz-Festival in Montreux und die Art Basel.
Schliesslich werden die Tabakfirmen dazu verpflichtet, dem Bundesamt für Gesundheit jährliche ihre Ausgaben für Werbung, Verkaufsförderung und Sponsoring zu melden. «Diese Zahlen müssen aber nicht öffentlich publiziert werden», macht Eder klar.
Einschränkungen, aber kein totales Werbeverbot
Nicht nur beim Sponsoring ziehen die Ständeräte die Zügel an, sondern auch bei den Tabak-Werbeverboten. An diesen scheiterte das Gesetz in einem ersten Anlauf 2016. Die bürgerliche Mehrheit wollte von zusätzlichen Einschränkungen nichts wissen. Deshalb verzichtete Gesundheitsminister Alain Berset (47) in seinem zweiten Anlauf auf weitere Werbeverbote.
Doch inzwischen hat der Wind ein wenig gedreht: Die Ständeratskommission macht einen Schritt auf die Tabakgegner zu. Das heutige Tabak-Werbeverbot in Radio und Fernsehen soll ausgeweitet werden. Neu soll das Verbot auch in Zeitungen und Zeitschriften sowie auf Internetseiten gelten.
Ein praktisch generelles Verbot, wie dies eine Volksinitiative verlangt, will die Kommission aber nicht. So ist die Werbung auf Plakaten oder im Kino weiterhin erlaubt – allerdings kennen einige Kantone auch dort bereits Werbeverbote. Und das soll auch so bleiben: Ein Antrag, der die Verschärfungsmöglichkeiten der Kantone streichen wollte, wurde schliesslich zurückgezogen.
Weiter zulassen will die Kommission auch Werbemöglichkeiten wie den Direktverkauf durch Hostessen, Massenmailings an Erwachsene oder Werbung an den Verkaufsstellen. «Wir wollen kein totales Werbeverbot, sondern weiterhin Freiräume für die Tabakindustrie», sagt Eder.
Keine Zigis für Jugendliche
Das wichtigste Ziel ist für Eder aber: «Wir wollen Kinder und Jugendliche vor dem Konsum und dem Kontakt mit Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten besser schützen. Das erreichen wir mit dem neuen Gesetz.»
Dabei setzt die Kommission nicht nur auf weniger Werbung und Sponsoring, sondern nimmt die Jungen an die Kandare: Für Minderjährige gibt es keine Zigis mehr! Künftig soll für den Verkauf von Tabakwaren und elektronischen Zigaretten in der gesamten Schweiz ein Mindestalter von 18 Jahren gelten. Heute gibt es ein solches Verkaufsverbot erst in 11 Kantonen – in den übrigen Kantonen gilt die Altersgrenze 16 oder gar keine Limite.
«Damit schaffen wir einen griffigen Jugendschutz und können auch die entsprechende WHO-Konvention unterzeichnen», so Eder. «Damit ist auch die Zielsetzung der Volksinitiative erreicht. Diese ist nun überflüssig.»
Tabakgegner sprechen von «Lichtblick»
Vorsichtig positiv reagieren die Tabakgegner auf die Vorschläge. Die Allianz für ein starkes Tabakproduktegesetz spricht von einem «Lichtblick», werde doch der «bisherige präventionsfeindliche Kurs» korrigiert.
In ihren Augen aber noch nicht weit genug. «Um Kinder- und Jugendliche vor dem Einstieg in den Tabakkonsum zu bewahren, braucht es nicht nur partielle, sondern umfassende Einschränkungen bei Tabakwerbung, Tabakpromotion und -sponsoring», schreibt die Allianz in einer Medienmitteilung.
Bereits in der Herbstsession wird sich der Ständerat mit dem neuen Gesetz befassen.