Bei der Präsentation der Argumente von Bundesrat und Parlament unterstrich Berset insbesondere einen Punkt: «Die Initiative wäre ein grosser Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit», sagte er. Sie gehe zu weit.
Bei einer Annahme des Volksbegehrens würde Werbung für Tabakprodukte überall dort verboten, wo sie Kinder und Jugendliche erreicht. Zudem würden Bund und Kantone verpflichtet, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Wie dies geschehen soll, lässt der Initiativtext offen.
Volk und Stände befinden am 13. Februar über die Initiative, hinter der verschiedene Gesundheitsorganisationen stehen.
Für den Bundesrat zu viele Einschränkungen
Als Signal, dass der Bundesrat das Problem als nicht gravierend betrachte, wollte Berset das Nein zur Initiative nicht verstanden wissen. Ausdrücklich wies er nochmals darauf hin, dass das Rauchen in der Schweiz jährlich zu fast zehntausend Todesfällen führe. Und dass durch den Konsum von Tabakprodukten jedes Jahr Kosten von vier bis fünf Milliarden Franken entstünden. Die Mehrheit der Raucherinnen und Raucher beginne vor dem 18. Geburtstag zu rauchen.
Das Nein von Bundesrat und Parlament zur Tabakwerbeverbots-Initiative erkläre sich daraus, dass diese die Interessen der Unternehmen, der Printmedien sowie von Sport- und Kulturveranstaltungen zu wenig berücksichtige, so Berset. Diese profitierten heute von Werbung respektive vom Sponsoring der Tabakindustrie.
Bundesrat und Parlament haben selber Gesetz erarbeitet
Berset verwies auf den indirekten Gegenvorschlag, der in Kraft tritt, sofern nicht bis am 20. Januar noch das Referendum dagegen ergriffen wird. Keine Rolle spiele dabei der Ausgang der Abstimmung, sagte er. Werde die Initiative angenommen, müsse man danach einfach die Bestimmungen zur Werbung im neuen Tabakproduktegesetz überarbeiten.
Das Bundesparlament hatte das Tabakproduktegesetz in der Herbstsession verabschiedet. Mit dem Gesetz bleibt Tabakwerbung in Zeitungen und Zeitschriften, im Internet sowie an Kiosken erlaubt – und ebenso an nationalen Veranstaltungen, sofern sich diese nicht explizit an Jugendliche richten.
Der indirekte Gegenvorschlag bringe gegenüber der heutigen Situation eine Verbesserung, so Berset. Dies insbesondere, weil er ein landesweites Verbot des Verkaufs von Tabakprodukten an Jugendliche unter 18 Jahren vorsehe. Bislang liegt die Altersgrenze in einigen Kantonen bei 16 Jahren.
Einheitliche Regeln bringt das Tabakproduktegesetz auch in anderen Bereichen: Tabakwerbung und Werbung für E-Zigaretten auf Plakaten und in Kinos wird damit landesweit verboten.
Kantone können weiterhin strengere Regeln erlassen
Sponsoring wird durch das neue Gesetz verboten für Veranstaltungen in der Schweiz, wenn diese internationalen Charakter haben oder auf ein minderjähriges Publikum abzielen. Gratismuster von Tabakprodukten dürfen nicht mehr verteilt werden.
Die Kantone können weiterhin strengere Regeln erlassen. Bereits heute verboten sind in der Schweiz Tabakwerbung in Radio und Fernsehen sowie Werbemassnahmen, die sich gezielt an Jugendliche richten.
Der Gesundheitsminister machte an der Medienkonferenz allerdings keinen Hehl daraus, dass der Bundesrat ursprünglich restriktivere Regeln vorschlug: Es handle sich «sicher nicht um den griffigsten Gegenvorschlag, den man sich hätte vorstellen können», sagte er.
Für Initianten eine «Alibiübung»
Auf eine Journalistenfrage, ob die nun im Tabakproduktegesetz beschlossenen Massnahmen ausreichten, antwortete Berset, dies sei eine Ermessensfrage.
Die Initianten hatten den indirekten Gegenvorschlag bei dessen Verabschiedung als «Alibiübung» bezeichnet. Tabakwerbung bleibe ausgerechnet dort erlaubt, wo Jugendliche besonders leicht erreichbar seien – im Internet. (SDA)