Das Reservekraftwerk in Birr AG ist seit Ende März betriebsbereit und soll im Fall einer Strommangellage eine Leistung von 250 Megawatt Strom produzieren. Dies entspricht einem Viertel der Leistung des AKW Leibstadt.
Für den Betrieb wird die Gemeinde Birr mit bis zu 4,3 Millionen Franken über vier Jahre entschädigt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Vertragspartnerin der Inkonvenienz-Vereinbarung ist die Kraftwerksbetreiberin General Electric (GE), die das Geld vom Bund einfordern kann.
Die acht Turbinen können mit Gas, Diesel, aber auch mit weiteren Brennstoffen wie Wasserstoff betrieben werden. Die Gesamtkosten für die Laufzeit bis Frühling 2026 bezifferte der Bund auf 470 Millionen Franken.
Eine Million pro Jahr fix
Die 4,3 Millionen Franken bestehen aus einem fixen Teil von einer Million pro Jahr. Dazu kommt ein variabler Teil von 250 Franken pro Betriebsstunde, bis zu einem Maximum von 300'000 Franken. Einen ersten Betrag in der Höhe einer Million werde GE noch im Jahr 2023 auszahlen, schreibt die Gemeinde Birr.
Das Energiegesetz des Kantons Aargau sehe vor, dass die Standortgemeinde für die Duldung des Reservekraftwerks eine finanzielle Abgeltung einfordern könne. Der Gemeinderat Birr habe bereits festgelegt, dass ein Teil der Entschädigung der Bevölkerung zukommen soll. Laut Mitteilung soll «in naher Zukunft» darüber informiert werden. (SDA)